Gesch
Blatt
für das
Königreich Bayern.
Me.
7.
München, den 20. November 1849.
IJuhalt:
Geset, die provlserische Erhebung der Steuern für 1849%0 betressend.
Geset,
die provisorische Erhebung der Steuern für
18490 betreffend.
Maximilian II.
non Gattes Gnaden Hä#ig von Bayern,
Pfalzgraf bei Bhein,
Herzog von Dayern, Franken und in
Schwaben 2c. 1c.
Wir habemmach Vernehmung Unseres
Staaterath, mie Beirath und Zustim-
mung der Kammer der Reichsräthe und der
Kammer der Abgeordneten beschlossen und
verordnen, wie folgt:
Arc. 1.
Das Staateministerium der Finanzen
ist ermobtigee, die für 184/19 bewilligten
Steuern, mit A#snahme der Einkommen-
und Capiral-Se#rner, einstweilen gegen seiner,
zeirige Abrechnung auf die für die VI. Finanz-
Periede, namentlich für das Jahr 18190
festzusetzenden Steuern, an den Verfallzeiten
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