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am Eigenthum erlitten haben, von dem der
Berbacher Eisenbahn-Gesellschaft gemach-
ten Darlehen von 800,000 fl. die Summe
von 282,200 fl. in entsprechenden Partialen
zum N-#minalwerth als Gesammt- Uncter-
stützung zu cediren, unbeschadet jedoch des
Regresses an diejenigen, welche für diese
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Verluste aus irgend einem Rechtsgrunde
haftbar gemacht werden können.
Artikel 2.
Unser Scaatsminister des Handels
und der öffentlichen Arbeiten und Unser
Staatsminister der Finanzen sind mie dem
Vollzuge beauftrage.
Gegeben München, den 30. März 1850.
Marx.
von der Pfordten. v. Kleinschrod.
v. Lüder.
Dr. v. Aschenbrenner.
Dr. v. Ringelmann.
v. Zwehl.
Nach dem Befehle Seiner Majestät des Königs:
der geheime Secretär des Staatsrathes,
Vath Seb. v. Kobell.