161
Gcsetz-
162
fuͤr das
Königreich Bayern.
W777.
München, den 29. Mai 1850.
Inhalt:
Gesetz, die Competenzconflicte betreffend.
Geset,
die Competengconflicte betr.
Maximilian II.
von Gottes GSnaden König von Nayern,
Pfalzgraf bei Uhein,
HBerzog von Dayern, Franken nund in
Schwaben 1c. ic.
Wir haben in Ansehung der Com-
petenzconflicte nach Vernehmung Unseres
Staatsraths, mit Beirath und Zustim-
mung der Kammer der Reichsräthe und der
Kammer der Abgeordneten beschlessen und
verordnen, was folgt:
Erster Abschnitt.
Von den Competenzconflicten zwischen
" Gerichts- und Verwaltungsbehörden.
Art. 1.
Ueber Competenzconflicte zwischen Ge-
richts= und Verwaltungebehörden wird bet
dem obersten Gerichtshofe in einem Senate
15