Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1849-1850. (10)

173 
gegenwaͤrtigen Gesetzes zustehende Function 
wird bis zur vollstaͤndigen Einfuͤhrung der 
Staatsanwaltschaft in den Landestheilen 
diesseits des Rheins den bezüglich der Straf- 
rechtspflege bestellten Staatsanwälten über- 
tragen. 
Art. 26. 
Gegenwaͤrtiges Gesetz tritt mit dem 
174 
Tage seiner Verkündung durch das Gesetz- 
blatt, beziehungsweise durch das Amesblatt 
der Pfalz, für alle bis dahin noch niche 
entschiedenen Competenzconflicte in Wirk- 
samkeit. 
Unser Sptaatsminister der Justiz 
ist mit dem Vollzuge des gegenwärtigen Ge- 
setzes beauftragt. 
Gegeben München, den 28. Mai 1850. 
Marx. 
von der Pfordten. v. Killeinschrod. 
v. ñder. 
Dr. v. Aschenbrenner. 
Dr. v. Ringelmann. 
v. Zwehl. 
Nach dem Befehle Seiner Majestät des Königs: 
der geheime Secretär des Staatsrathes, 
Nath Seb. v. Kobell.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.