Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1851-1852. (15)

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Gesetz-Matt 
für das 
Königreich Bayern. 
W. 19. 
München, den 8. Juni 1852. 
  
  
Inhalt: 
ölnanf eseld für dle VI. Flnanzperiode und zwar für die letzten vier Jahre 187½¼# bis 18°4/. (XUVII. 
Bellage zum Landtags= Abcchiere.) « 
Finanz-Gesetz Beikathe und, soviel die Erhebung der die 
für die VI. Finanzperiode und zwar für die recten und die Veränderung der indirecten 
lezten vier Jahre 1892182 bio 1852½8. Seeuern, dann die Festsetzung der Mari- 
Maximilian II. malbetraͤge der Tarife fuͤr den Transport 
von Gottes Gnaden König von Bayern, auf den Staatseisenbahnen und mittclst der 
Pfal#graf bei Uhein, Dampfschifffahrt auf der Donau sowie der 
Heizog von Bayern, Kranken und in Kanalgebühren auf dem Ludwige-Donau- 
Schwaben rc. 16. Main-Kanale anlangt, der Zustimmung der 
Wir haben auf den Antrag Unseres Kammer der Reichsräthe und der Kammer 
Staatsministeriums der Finanzen, nach Ver= der Abgeordneten über die Staatseinnah= 
nehmung Unseres Staatsrathes mit dem men und Ausgaben für die letzten vier Jahre 
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