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schreirber Fedet Staatsminister ist dafür
verantworklich, daß die für seinen Geschäfts-
kreis festgesetten Summen zu den bestimm-
ten Zwecken verwendet werden; er hat die
Erars stines Ministeriums und der dem-
selben untergebenen Staatsanstalten und
Stellen zu vertreten, und für unvermeidliche
Mehiattsgaben die nachträgliche Genehmi-
gung zu erwirken.
. 5.
Zur Deckung der Staatsschuldentil-
gungsanstalt werden bestimmt und zwar:
1) Für die alte Schuld.
à. Zinscassa.
Der schon von jeher dieser Anstalt
überlassene Malzaufschlag mit dem voran-
schlägigen Reinertrage zu 5,500,000 fl.
b. Tilgungeassa.
an) Der für die alte Schuld aueschließ-
lich der Sparkassakapitalien bestimmte
Tilgungesond von 23 Prorent in der
bieherigen Aversalsumme von jährli-
chen 880,000 fl., weicher, insoweit
er nicht aus dem Ueberschusse der
Zinscassa gedeckt ist, durch Zuschüsse
der Central-Staatscassa aus den schon
in den Gesetzen vom 11. Septem-
ber 1825 und 28. December 1831
bestimmten Stagtsgefällen ergänze wer-
den soll.
hh) Eine Detationsmehrung wegen der
Enrschädi ungelein) für die einge-
lösten Gerichesbackeiten durch einen
nach Art. 15. des Geseßes über die
Rechesverhältnisse der auf die Ge-
richrsbarkeit verzichtenden Standes-
und Gutsherren vom 28. Dezember
1831 aus den Targefällen zu schöpfen-
den und auf jährliche 90,000 fl. ver-
anschlagten Zuschuß der Staatscassa.
In der Regel sollen jährlich zwei Serien-
Obligationen der mobilistrten alten Schuld
auf Inhaber (au porteur) und Namen zur
Heimzahlung verloost werden.
2) Für die neue Schuld.
Wegen der Verzinsung der durch die
Gesetze vom 12. Mai 1818, 23. Dezem-
ber 1349 und 22. Mai 1850 zur Aufnahme
im Wege der freiwilligen Subseriptien be-
willigten Anlehen, dann des uch das Fi-
nanzgeseh vom 25. Juli 1950 F. 16 lil. I.
bewilligten eventuellen Credito ein Zuschuß
von der k. Centralsicatscassa in dem veran-
schlagten jährlichen Bedarfe von 1,090,000 fl.
3) Für die Pensions-Amgortisations=
Cassa.
Vom 1. OÖOktober 1851 an die Jah-
ressumme von 1,200,000 fl., welche nach
den Bestimmungen der Gesehe vom t1.
September 1825 und 28. Dezember 1831
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