Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1851-1852. (15)

227 
aus den daselbst genannten Gefällen erho- 
ben und nsthigen Falles von der Central= 
staas Cassa ergänzt wird. 
Damit hat die Pensionsamortisations= 
Cassa außer den auf ihr bereits dermalen 
lastenden Pensionen und Alimentationen und 
der Verzinsung der noch bestehenden Capi- 
talien Schuld an die Tilgungscassa vom 1. 
Oktober 1851 an noch weiter die Pensso- 
nen und Alimentationen der Universitäten 
in den Maximalbetrdgen von 23,044 fl. 
jene der in den Centralconven- 
ten noch lebenden Mitglieder 
ehemaliger Mendicanten Klé- 
ster zu 3,274 fl. 
jene der Diener des chemaligen 
bandgestütes zu 5,132 fl. 
jene des Jagdpersonals 8,115 fl. 
jene der Porzellanmanufak#ur 6,.500 fl. 
zusammen zu 16, 05 f. 
sowie die den seinerzeitigen Hinterlassenen 
dieser übernommenen Pensionisten gebühren= 
den Wittwen= und Waisen-Alimentaticnen 
zu übernehmen, und der Ueberschuß ihrer 
Dotation ist zur allmäáhligen Abzahlung 
ihrer oben erwähnten Kapitalschuld zu ver- 
wenden. 
4) Für die Eisenbahnbau-Dota, 
tionscassa. 
Der dieser Cassa durch die Gesetze vom 
25. August 1843 und 23. Mai 1846 zu- 
228 
gewiesene Rertoertrag der Bahnrente im 
voranschlägigen Jahresbetrage von 
1,130,000 fl. 
aus welchem vorerst die Verzinsung der 
für den Eisenbahnbau aufgenommenen und 
noch aufzunehmenden Anlehen, dann die 
Tilgung derselben nach Maßgabe des in 
den vorhin angeführten Gesetzen vom 25. 
August 1843 und 23. Mai 1846 mit ½ 
Prozent der jeweiligen Anlehensgröße be- 
stimmten Tilgungsfondes zu bestreiten ist. 
Sollte die erwähnte Bahnrente hiezu 
nicht hinreichen, so ist der Mehrbedarf aus 
den übrigen Beständen der Eisenbahnbau- 
dotationscassa zu entnehmen, im entgegenge- 
seczten Falle der verbleibende Rest dem Ei- 
senbahnbaue zuzuwenden. 
5) Für die Ablösungs-Cassa. 
Dieselbe erhält: 
a) für Zinszuschüsse zum Voll- 
zuge des Gesetzes vom 
4. Juni 1848 über die 
Aufhebung der standes- 
und gutéherrlichen Ge- 
richtsbarkeit, dann die 
Aufhebung, Firirung und 
Ablösung von Grundla- 
sten einen jährlichen Zu- 
schuß, welcher veranschlagt 
wird zu . .700,000 fl. 
b) fuͤr Verwaleungs- und
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.