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die kaufmännischen Anweisungen betreffenden dreißigsten Tage nach der Bekanntmachung
Gesetze und Gewohnheitsrechte sind ausgehoben. durch das Gesetzblatt, beziehungsweise durch
Art. 8. das Amtsblatt der Pfalz, in Wirksam-
Gegenwärtiges Gesetz tritt mit dem keit.
Gegeben Eremitage, den 29. Juni 1851.
Marx.
v. d. Pfordten. v. Kleinschrod. Dr. v. Aschenbrenner. Dr. v. Ringelmann.
v. üder. v. Zwohl.
Nach dem Befehle Seiner Majestaät des Königs
der Generalsecretär des Staatsrathes,
Seb. von Kabell.
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