Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1851-1852. (15)

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verrichten ihr Amt unentgeitlich; Verguͤtungen 
aus Districtsmitteln für die Ausschuhmitglleder 
Oistricisräthe. 
und den Cassier. S. 260 und 261.— Art. 27. 
Vorschriften in Bezug auf dle Bestreitung der 
Districtslasten. S 161.— Art. 28. Districts- 
straßen. S. 262. — Art. 29. Districtslasten, 
welche nicht in Anikel 25., 27. und 28. be- 
leichnet sind, ersordern die Zustmmung des Di- 
strictsrathes; Deckung der gesetzlich begründe- 
ten Distrtgemeinde= Bedürsnise darf nicht 
verweigert werden. S. 262. — Art. 30. Mit- 
tel zur Bestreltung der Districts-Bedürfnisse. 
S. 262 und 263. — Art. 31. Verthellung 
der Districtsumlagen und Zuwelsung der Natu- 
raldlenste. S. 2653 und 264. — Nrt. 32. Ab- 
stufung der Beitragsquoten nach der Theil- 
nahme an den Voriheilen der Anstalten. S. 
264. — Art. 33. Beitreibung der Plstricts- 
umlagen. S. 264. — Att. 34. Von concur- 
rirenden Districtslasten. S. 264 und 265. — 
Art. 35. Auf die einer Kreisregierung unmittel- 
bar untergeordneten Städte findet die Bildung 
von Districtsräthen keine Anwendung; Ver- 
fahren bei concurrirenden Districtslasten. S. 
265. — Art. 36. Von der Districtsarmen- 
pflege. S. 266.— Art. 37. Befsugniß der ein- 
zelnen Gemeinden in besondere Verbindung zu 
treten oder in solcher zu verbleiben für Unter- 
nehmungen und Elnrichtungen, die ihren aus- 
schließenden Gemelndenutzen betreffen. S. 266. 
— Art. 38. Berufungsfrist von vlerzehn Ta- 
gen in Districts S. 
266. — Art. 39. Verkändung des Gesetzes 
und Elntritt von dessen Wirksamkeit. Ausheb- 
ung aller entgegenstehenden Bestimmungen, na- 
mentlich des Gesetzes vom 11. September 1825, 
über die Behandlung der Districtsumlage 9 . knd 
die einschlägigen Vorschriften des Gesetzes vom 
22. Juli 1819, die Umlagen für Gemeinde- 
bedürfnisse betreffend. S. 268. 
Districtsräthe. Einschrelten 2c. 
Königlich allerhöchste Sanction des Gesetz- 
entwurfes, die Districtsräthe betressend. Ab- 
schied für den Landtag. §s. S. S. 196. 
Donau= Daapsschifffahrt. Königliche Erklärung 
im andtagsabschiede bezüglich der Beisetzuug 
des Gesammt-Capitals-Aufwandes zu ieder Be- 
triebs-Rechnung. S. al#. 5. 
Donau-Main-Canal. Siehe uuté 
Main-Canal.“ 
Dotationscassa. Siehe „EssenbahnbanDo, 
tationscassa.“ 
E. 
Ehesachen. Königliche Erklärung bezüglich des 
Antrages der Kammern wegen Vorlage eines 
Gesetzentwurfes, das Verfahren in protestan- 
tischen Ehesachen betreffend. S. 215. 8. 12. 
Einsührung der Gesetze. Sieh „Gesetzein" 
führung.“ 
Einführung der bayerischen Stempelgesetze. 
Slehe „Stempelgesetze.“ 
Einleitung zur Erbauung einer Elsenbabn. 
Siehe „Eisenbahn.“ 
Einreg fstrirung. Gesetz, die Abänderungen 
einiger Bestimmungen der in der Pfalz bestehen- 
den Gesetze über die Einregistrirung, den Stem- 
pel und das Notariat betreffend. S. 6 3 —638. 
Königlich Allerhöchste Sanction dleses Ge- 
setzes im Landtagoabschiede. S. 199. 
Königliche Erklärung in Bezug auf den dle- 
sem Gesetze beigefügten Wunsch wegen Aus- 
dehnung der Befugniß der Notare in dem gan- 
zen Umsange des betreffenden Bezirkegerichtes 
zu instrumentiren. S. 19). 
Einschreiten der bewaffneten Macht. Gesetz, 
das Einschreiten der bewaffneten Macht zur
	        
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