Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1851-1852. (15)

Einschreiten 2c. Eisenbahn. 
Erhaltung der gesetzlichen Ordnung betreffend. 
S. 9—6. 
Inhalt: Art. 1. Aufgebot der bewaffneten 
Macht. S. 10. — Art. 2. Bestimmung über 
die Macht-Entwicklung. S. 11. — NMtt. 3. 
Aufforderung der Civilbehörde an die Zusam- 
mengerotteten. S. 11 und 12.— Art. 4. Nach 
der dritten Aufforderung ohne Erfolg Gebrauch 
der Waffen. S. 123. — Art. 5. Gebrauch der 
Waffen auch ohne Signal und Aufsorderung. 
S. 12. — Art. 6. Gebrauch der Waffen bei 
Widersetzungen. S. 12 und 13. — AMtt. 7. 
Verfahren gegen Personen, welche auf dem 
Wege der Zusammenrottung betreten werden. 
S. 13. — Art. 8. Mltwirkung der bewaff- 
neten Macht nach erfolgter Wiederherstellung 
der Ordnung. S. 13. — Art. 9. Bestrafung 
der Theilnehmer. S. 14. — Art. 10. Be- 
strasung derjenigen, welche die gesetzwidrigen 
Zwecke einer Zusammenrottung unterstützt ha- 
ben. S. 14. — Art. 11. Bestrafung dersentt 
gen, welche die Anwendung der Mittel verhin- 
dert oder zu verhindern gesucht haben. S. 14. 
— Att. 12. Confiscation abgenommener Waffen 
der Theilnehmer im Falle einer Verurtheilung. 
S. 14. — Art. 13. Strafe der Zuschauer, 
welche sich nicht entfernten. S. 14. — Art. 14. 
Anwendung des Gesetzes vom 12. Mal 1850, 
die Verpflichtung zum Ersatz des bei Aufläusen 
diesseits des Rheins verursachten Schadens 
betreffend, und des einschlägigen Gesetzes vom 
10. Vend. IV. in dem Pfalzkreise. — Art. 15. 
Eintritt der Wirksamkeit dieses Gesetzes. 
Königlich allerhöchste Sanction dieses Ge- 
setzes im Landtagsabschiede. S. 191. 
Eisenbahn. Gesetz, die Einleitungen zu der Er- 
bauung einer Eisenbahn von Nütnberg über 
Amberg nach Regensburg betreffend. S. 5—8. 
Inhalt: Art. 1. Ermächtigung des Staatemi- 
Eisenbahn. 
Eisenbahnbau-Dotatlonscaff-. 
nisterlums des Handels und der öffentlichen 
Arbelten zur Treffung der Einleitungen dieses 
Baues auf Staatskosten. S. 6ö. — Art. 2. 
Die Mlttel zur Deckung der Kosten. S. 7 und 8. 
Königlich allerhöchste Sanction dleses Ge- 
setzes im Landtagsabschiede. S. 193. 
Königliche Erklärung auf den der Zustimm- 
ung des Londtags zu diesem Gesetze beigefüg- 
ten Wunsch, daß bei dem herzustellenden Ni- 
vellement der projectirten Bahn auch Rücksicht 
auf Fortsetzung der Bahn von Regensburg nach 
Passau und von da nach Schärding zum An- 
schlusse an Oesterreich genommen werde. S. 193. 
Eisenbahn. Gesetz, den Bau einer Eisenbahn 
von Augsburg nach Ulm betreffend. S. 1—4. 
Inhalt: Art. 1. Erbauung auf Staatskosten. 
S. 2. — Art. 2. Kosten-Anschlag. S. 3.— 
Art. 3. Mlttel zur Deckung der Kosten. S. 4. 
Königlich allerhöchste Sanction dieses Ge- 
setzes im Landtagsabschiede. S. 191. 
— — Gesetz, den Bau einer Elsenbahn von 
Mügchen über Rosenheim bis an die Landes- 
gränze bei Salzburg und Kufstein betreffend. 
S. 181—186. 
Königlich allerhöchste Sanction dieses Ge- 
setzes im Landtagsabschiede. S. 192. 
Eisenbahnbau= Dotationscassa. Gesetz, über 
die Aufbringung des Bedarss für die Cisen= 
bahnbau-Dotationscassa in den Jahren 185 1/87 
bis 1854 ind. S. 49 —54. 
Inhalt: Art. 1. Veranschlagung des Be- 
darfs. S. 50. — Art. 2. Deckung. S. 51.— 
Art. 3. Ermächtigung zur allmähllgen Auf- 
nahme von 38,027,000 fl. Anlehen. S. 51.— 
Art. 4. Art der Heimzahlung. S. 53. — 
Art 5. Fernere Ermächtigung zur Aufnahme 
von Anlehen für den allenfallsigen Bedarf, 
welcher in Folge der Zinsgarantie des Staates
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.