Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1851-1852. (15)

Wünsche 2c. Zehentrecht. 
Abstellung von Deflorations = und Alimenta- 
tionsklagen; Abstellung von Injurienklagen; 
Aufhebung des Einstandsrechtes der Blutsver= 
wandten in den Kauf liegender Güter. S. 214. 
— 5. 17. Gesetzgebung in protestantischen Che- 
trennungssachen. S. 215. — F. 13. Die An- 
träge der Landwirthe, Brantwein= und Spiritus- 
Fabricanten Bayerns, den Nothstand der land-= 
wirthschaftlichen Brennereien betreffend. S. 215 
und 216. 
Z. 
Zehentrecht. Sicherung, Firirung und Ablö- 
sung der auf dem Zehentrechte lastenden kirch- 
lichen Baupflicht. S. 701. Siehe „Bau- 
pflicht.“ 
Zinscassa 2c. Zusammenrottungen. 
Zinscassa der Staatsschulden-Tilr 
gungsanstalt. Zuweisung der Mittel zur 
Deckung des Bedarfs derselben in den letzten 
vier Jahren der VI. Fluanzperiode. S. 325. 
8. 5. a. 
Zollgefälle. Deren Erhebung. S. 233. 8. 9. 
Zollverhältnisse. Mittheilung der publicir- 
ten Verordnungen über Zoll= und Tarifs-Ge- 
genstände, sowie der mit auswärtigen Staaten 
abgeschlossenen Verträge und Schifffahrts-, Zoll- 
und Handels-Angelegenhelten an die Kammern 
und die hierauf erfolgte Anerkennung bezüglich 
der ihren verfassungsmäßigen Wirkungekreis be- 
rührenden Gegenstände durch Gesammtbeschluß 
S. 202. 8. 19. 
Zusammentottungen. Eiehe „Einschreiten 
der bewaffneten Macht.“ 
Berichtigung. 
Auf Seite 122 des Gesetzblattes Nr. 13. vom 2. April 1852 hat statt der römischen Ziffer 
„III.“ zu stehen: „3." Auegczeichnete Rückfälle und Gewohnbeitefrerel. 
Siehe auch Berichtigung S. 487.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.