Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1853-1855. (16)

Civilgesetzgebung. Donau-Dampfschifffahrt. 
an die im gerichtlichen Verfahren aufgestellten 
Rechtsanwälte und an die Mitglieder des Ge- 
richts, bei welchem der Streit auhängig ist. 
S. 47. — Art. 3. Die Einrede der Ab- 
lelung an eine mächtigere Person kann 
nicht geltend gemacht werden. S. 48. — 
Art. 4. Eintritt der Wirksamkeit des Ge- 
setzes. S. 48. 
Competenz. Gesetz, die Erweiterung der civil- 
rechtlichen Competenz der Friedensgerichte in 
der Pfalz beir. S. 21—26. 
Inhalt: Urt. 1. Die Friedensgerichte 
erkennen in rein persönlichen oder Moblliar= 
sachen in letzter Instanz bis auf den Betrag 
von 25 fl. und unter Vorbehalt der Uppel-- 
lation bis auf den Betrag von 100 fl.; — 
ebenso in letzter Instanz bis auf den Betrac 
von 25 fl., in allen Art. 10 Tit. III. des 
Gesetzes rom 16. bis 34. August 1790 ihnen 
zugewiesenen Sachen. S. 22—23. — Hflt. 2. 
Gleiche Competenz für den Kiäger in Handels- 
sachen. Prorogation ist nicht zulessig. Be- 
stimmung über körperliche Hast in Handele- 
sachen. S. 23. — Art. 3. Von den Wider: 
klagen. S. 21—24. — Art. 4. Klagen über 
die Aushebung der Mielbe und den Mietb= 
zins. S. 24. — Art. 5. Sind der Appel- 
lation unterworfen. S. 14. — Art. 6. Gleiche 
Competenz in Bezug auf Streitigkeiten über 
den Pacht von Grundstücken. S. 25. — 
Art. 7. Erlaubniß zur Beschlagnabme und 
Verfahren hiebei. S. 25— 26. — Art. 8. 
Nichtanwendung auf Klagen, welche vor der 
Bekanntmachung dieses Gesetzes durch er- 
solgte Vorladung bereite eingeleitet sind. S. 26. 
D. 
Donau. Dampfschifffahrt. Gesetz, die In- 
standsetzung der Donau-Dampsschifffahrt betr. 
S. 29— 37. 
Donau-Daap#sschifffahrt. 
Erbgüter. 
Inhalt: Art. 1. Hestsetzung der Auf- 
wandssumme von 1,150,000 fl. und Ver- 
wendung derselben. S. 30 32. — Art. 4. 
Vorschußweise Entnehmung derselben aus den 
Eisenbahnbaufonds. S. 32. 
E. 
Eisenbahn. Gesetz, die Einleitungen zu der 
Erbauung einer Eisenbahn von München über 
Freising und Landshut zum Anschlusse an die 
projectirte Nürnberg= Regensburg-Passauer= 
Eisenbahn betr. S. 17—20. 
Inhalt: Art. 1. Ermächtigung des Staats- 
ministeriums des Handels und der öffentlichen 
Arbeiten zur Treffung der Einleitungen dieses 
Baues auf Staatskosten. S. 17—19. — 
Art. 2. Die Mirtel zur Deckung dieser Kosten. 
S. 20 
Einleitung zur C.bauung einer Eisenbahn. 
Siche „Eisenbahn.“ 
Erbgüter, landwirthschaftliche. Geseg, 
die landwirthschaftlichen Erbgürer betr. S. 
40 —72. . 
Inhalt: Art. 1. Recht zu Errichtung 
derselben. Bildung der landwirthschaftlichen 
Erbgürer durch Grundvermögen und Ausmit- 
telung des Grundwerthes. S. 50 —51. — 
Art. 2. Von den Zugehörungen. S. 51.— 
At. 3 und 4. Form der Errichtung. S. 51 
— 53. — Art. 5. Eigenthumsrechte und 
Pflichten des jeweiligen Besigers. S. 53.— 
Art. 6. Vewsändung des Erbgutes und Aus- 
tausch von Grundstücken. S. 53—55. — 
Art. 7. Ausschluß der gesetzllchen Güter- 
gemeinschaft; — Miteigenthum des anderen 
Ehegatten durch Vertrag. S. 55— 56. — 
Art. 8. Veräußerung oder Belastung der Sub- 
stanz des Erbgutes mit Außerachtlaffung der 
Vorschisten des Art. 6 und 7 ist unwirksam.
	        
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