Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1855. (46)

—  187  —

B.
Zins-Kupon.#4
zur
Stargard-Posener  Eisenbahn-Obligation
—.—.-p--..··......
  ThalekPkeußischKuranthatInhaberdiesesvom»Im

................  ab  in  Bromberg  bei  der  Hauptkasse  der  Direktion  der  Ostbahn,
  oder  nach  seiner  Wahl  in  Berlin  oder  Stettin  bei  einer  von  der  Direktion
  jedesmal  naͤher  zu  bezeichnenden  Stelle  zu  erheben.  Dieser  Zinskupon
wird  ungültig  und  werthlos,  wenn  er  nicht  binnen  vier  Jahren  nach  der  Verfallzeit
  zur  Zahlung  präsentirt,  oder  wenn  die  Vorderseite  desselben  durchkreuze
oder  eine  Ecke  abgeschnitten  ist.

Bromberg,  amtrten  18.

Königliche  Direktion  der  Ostbahn.
(Siegel.)

Eingetragen

Talon

zur

Stargard-Posener  Prioritäts-Obligation...

Der  Präsentant  dieses  Talons  ist  zur  Entgegennahme  der  folgenden
Zinskupons,  über  deren  Empfang  er  zugleich  durch  dessen  Rückgabe  quittirt,
derechtigt,  wenn  dagegen  nicht  vor  dem  Flligkeitstermine  des  letzten  Kupons
von  dem  Inhaber  der  Obligation  bei  der  Direktion  der  Ostbahn  in  Bromberg,
resp.  bei  der  etwa  später  in  deren  Stelle  fungirenden  Verwaltung,  schriftlich
Widerspruch  erhoben  wird,  in  welchem  Falle  die  Ausreichung  der  neuen  Kupons
  gegen  besondere  Quittung  an  den  Inhaber  der  Obligation  erfolgt.

Bromberg,  am  .  .ten  HH  18..

Königliche  Direktion  der  Ostbahn.
'  (Drei  Unterschriften.)
Der  Rendant
N.  N.

 

(Nr.  4182—4184.)  (Nr.  4183.)