Metadata : Blätter für Rechtsanwendung. XVII. Band. (17)

R72  Kraft  und  Wirkung  des  Verwelsungberkenntnlsses.

Diese  Vollmacht  muß  dem  Appellationsgerichte  in
allen  Fällen  zukommen,  wo  eine  Beschwerde  auf
den  Kompetenzpunkt  gegründet  wird,  und  es  kann
hiebei  nichts  ausmachen,  durch  welche  Veranlassung
die  Beschwerde  angeregt  ist.  Die  Vollmacht,  welche
das  Appellationögericht  hat,  wenn  es  mit  einem
Antrage  auf  Inkompetenzerklärung  gegenüber  dem
Endurtheil  des  sich  für  kompetent  erachtenden  Kreisund
  Stadtgerichtes  befaßt  ist,  muß  es  auch  haben,
wenn  es  mit  einem  Antrag  auf  die  Anerkennung
der  Kompetenz  des  sich  für  inkompetent  erklärenden
Kreis=  und  Stadtgerichtes  befaßt  wird.  In  beiden
Fällen  ist  das  Appellationsgericht  veranlaßt,  sich
Über  die  Kompetenz  des  Kreis=  und  Stadtgerichtes
tesp.  des  Schwurgerichtes  auszusprechen,  und  wird
Uund  muß  somit  auch  in  beiden  Beziehungen  eine
gleiche  Ermächtigung  haben.

*„„Ueber  solche  Berufungen  ist  nun  förmlich  in
öffentlicher  Sitzung  zu  verhandeln.  Findet  das  Appellationsgericht
  die  Beschwerde  nicht  gegründet,  so
verwirft  es  dieselbe  durch  ein  in  öffentlicher  Sitzung
zu  verkündendes  Erkenntniß,  und  erläßt  sodann  in
geheimer  Sitzung  (als  Anklagekammer)  das
Erkenntniß  auf  Anklage  und  Verweisung  an  das
Schwurgericht.  Daß  schon  ein  Erkenntniß  der  appellationsgerichtlichen
  Anklagekammer  dem  Beschlusse
des  Kreis=  und  Stadtgerichtes  vorausgegangen  war,
steht  nicht  im  Wege.  Es  kann  namentlich  hier
nicht  von  einer  Emendation  des  früheren  gleichfalls
von  der  Anklagekammer  ausgegangenen  Verweisungsbeschlusses
  durch  das  als  2.  Instanz  urtheilende  Appellationsgericht
  die  Rede  sein.  Denn  wie  bereits
oben  bemerkt,  hat  das  frühere,  einer  Rechtskraft
ohnedem  nicht  fähige  Verweisungserkenntniß  durch
das  auf  Grund  der  öffentlichen  Verhandlung  erlassene
  Erkenntniß  alle  Wirkung  verloren;  die  Sache
ist  in  das  Stadium  der  Voruntersuchung  zurückgekehrt
  und  über  eine  solche  hat,  wenn  es  sich  um