Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1855-1856. (17)

  
  
  
  
  
  
319 — — 320 
baufende . eze eis nung i*e b. Bemerk 
Numer. Gewerbe. sutgeerBeiebs-Anlage. emertungen. 
Classe. 
müller, welche das- ner der Classensätze I. bis X. in 
selbe Mühlwerk Berechnung gebracht. 
wechselweise an be- 6 
stimmten Schnei- 1 
detagen benützen. 1 
F. Bierbrauerelen und Branntweinbrennereien. 
670 HBierbrauereien 
(Braun, und Weiß- " 
bierbrauereien) zr 6 
zwar: 
a) selbstständige Bier" V. Als Betriebsanlage wird fürt Ohne Räcksicht 
brauereien die ersten 75 Schäffel jährlichen auf Bevölkerung 
Malzverbrauches nichts, für je nach Rubrik d der 
den der nächsten 225 Schüffel Steuerseala. 
der Betrag von 4 kr., für jeden 
folgenden Schäffel der Betrag 
von 6 kr. in Ansatz gebracht. 
b) Communbraube= — Als Betriebs-Anlage wird — — 
rechtigte fuͤr jeden der ersten 300 Schaffel 
jährkichen Malzverbrauches der 
Betrag von 4 kr., für jeden fol- 
genden Schäffel der Betrag von 
6 kr. in Ansaß gebracht. 
671 Branntweinbrenner- — Für diese wird keine Normal — — 
eien, und zwar: 
a) Branntweinbren- 
  
  
  
anlage erhoben. Soferne dieselben 
  
nicht mehr als 10 Eimer ahr 
l
	        
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