Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1855-1856. (17)

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auf Staatskosten fortzufuͤhren, insoferne 
die Ueberlassung des Betriebes der Lich- 
tenfels-Coburger Bahn an eine Privat- 
gesellschaft gesichert ist, und eine, dem Bau- 
und Einrichtungs: Capitale für diese 
Bahn entsprechende, nicht unter 1 Pro- 
cent stehende jährliche Rente dem bayerischen 
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Sctaate vertragsmäßig gewährt und sicher 
gestellt wird. 
In diesem Falle findet der Arcikel 4 
wegen des weitern Bauaufwandes von 
einer Million fünfmalhunderetausend Gul- 
den gleichmäßige Anwendung. 
Gegeben München, den 1. Juli 1856. 
Marx. 
Khr. v. d. Pfordten. v. Aschenbrenner v. Uingelmann. v. Bwehl. Graf v. Meigersberg. v. Manz. 
Nach dem Befehle Seiner Majestät des Königs: 
der Generalsecretär des Staatsraths, 
Seb. v. Kobell.
	        
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