Register
zu dem
Königlich Bayerischen Gesetzblatte
der Jahre 1855 und 1856.
A.
Abgaben von den Bergwerke n. Gesetz.
die Abgaben von den Bergwerken diesseits
des Rheines beitr. S. 363—374.
Inhalt: Art. 1. Aufbebung des Zebent
beziehungsweise Zwanzigsten von den dem
Bergwerksregale unterworsenen rohen Ma-
terialproducten. — Absindung der Privat-
personen oder Corporationen. Ermäßigung
der Dectmation der Gewerkschaft Achthal und
Hammerau. S. 364—365. — Art. 4—10.
Von der Procentabgabe und deren Berrech-
nung, dann von der jährlichen Bauschsumme
und von der Ermäßigung oder vollständigen
Befreiung, sowie von theilweisen oder gänz-
lichen Nachlässen der Procentabgabe und
Bauschsummen, endlich Ausnahme von Berg-
regalitäts-Gegenständen von der Regalität oder
Befreiung von Bergwerksabgaben aus staats-
wirthschastlichen Rücksichten durch Königliche
Genehmigung. S. 365—371. — Art. 11
— 12. Aufgehobene Abgaben. Ziffer 1— 8.
Herabsetzung des Quatembergeldes. S. 371.
— Art. 13. Bestimmungen über die Muth-
ung der Erbstollen. S.37 1—373. An. 14.
Bestimmungen über dle Taren im Berelche
der Bergwesensverwaltung. Eintragang des
Bergwerkseigentbhums von Actien-Bereinen