Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1855-1856. (17)

Register 
zu dem 
Königlich Bayerischen Gesetzblatte 
der Jahre 1855 und 1856. 
  
A. 
Abgaben von den Bergwerke n. Gesetz. 
die Abgaben von den Bergwerken diesseits 
des Rheines beitr. S. 363—374. 
Inhalt: Art. 1. Aufbebung des Zebent 
beziehungsweise Zwanzigsten von den dem 
Bergwerksregale unterworsenen rohen Ma- 
terialproducten. — Absindung der Privat- 
personen oder Corporationen. Ermäßigung 
der Dectmation der Gewerkschaft Achthal und 
Hammerau. S. 364—365. — Art. 4—10. 
Von der Procentabgabe und deren Berrech- 
nung, dann von der jährlichen Bauschsumme 
und von der Ermäßigung oder vollständigen 
Befreiung, sowie von theilweisen oder gänz- 
lichen Nachlässen der Procentabgabe und 
Bauschsummen, endlich Ausnahme von Berg- 
regalitäts-Gegenständen von der Regalität oder 
Befreiung von Bergwerksabgaben aus staats- 
wirthschastlichen Rücksichten durch Königliche 
Genehmigung. S. 365—371. — Art. 11 
— 12. Aufgehobene Abgaben. Ziffer 1— 8. 
Herabsetzung des Quatembergeldes. S. 371. 
— Art. 13. Bestimmungen über die Muth- 
ung der Erbstollen. S.37 1—373. An. 14. 
Bestimmungen über dle Taren im Berelche 
der Bergwesensverwaltung. Eintragang des 
Bergwerkseigentbhums von Actien-Bereinen
	        
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