Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1855-1856. (17)

Abschieb. 
in den Bergbüchern. S. 373 374. — 
Art. 15. Bestimmung über die Quartalrech- 
nungen, dann die Quatembergelder. S. 374. 
Königlich allerhöchste Sanctlan dieses Ge- 
setzes im Landtagsabschiede. S. 109. 
Abschied für den Landtag des Königreschs 
Bayern vom 1. Juli 1356. S. 105—138. 
Inhalt: 
I. Abschuttt. 
Beschlüsse der Kammernüber die. 
Gesetzentwürse und andere Varla- 
gen der Staatsregierung.S. 106—116. 
#5 # 1. Sanchtton folgender Gesetze: 1) dle 
provssorlsche Erhebung der Steuern für 18 5 566, 
2) weltere provisorische Steuererhebung für 
185 5/86, 3) die Stralbestimmungen über den 
ausgezerchneten Dlekstahl, 4) die Bestrafung 
der Contrelande mit Salz, 5) den 6. 33 
des Häusersteuergesetzes vom 15. Angust 1828, 
6) die Eisenbahnbaudotation für die VII. Fi- 
nanzperlode, 7) den Bau von Eisenbahnen 
durch Privatunternehmer von Nurnberg über 
Amberg nach Regensburg, — von Mücnchen 
über Landshut an die Donau, — von der 
Amberg Regensburger Eisenbahn an die Landes= 
grenze gegen Pilsen, — und von Regens= 
burg an die Landesgrenze bei Passau, — 
dann die Uetbernahme einer Zinsengewähr- 
schaft hiefür, 8) die Ur bernahme einer Zinsen- 
gewährschaft für die in der Pfalz von Hom- 
burg nach Zweybrücken zu führende Eisendahn, 
9) weitere provisorische Steuererhebung suͤr 
185 5/66, 10) rie Ermäßigung des Tra- 
sotzes für rohen Kaffee in Ballen oder Säcken, 
11) die Einkommensteuer, 12) die Capital= 
rentensteuer beir. S. 106 und 107. — 
5. 2. Revision des Gewerbsteuergesetzes vom 
218. Mai 1855 betr. S. 107 — 1608. — 
8. 3. Die Handelsgerichtsbarkeit über die 
Vorstädte und den Burgsrieden der Stadt 
Abschied. Ubschied. 
Ebschled. 
Nürnberg betr. S. 108. — 5. 4. Revision 
einiger Bestlmmungen des Rothenburger-Sta- 
tutarrechts beir. S. 108. — 5s. 5. Die 
Herstellung elner Eisenbahn von Llchtenfels 
bis zur Landesgrenze gegen Coburg, bezleh- 
ungsweise bis zur Stadt Coburg betr. S. 
108 —109. — 5. 6. Einige Vestlmmungen 
über die Gerichtsverfassung und das gericht- 
liche Verfahren in den Landestheilen dies- 
seits des Rheins betr. S. 109. — . 7. 
Die Abgabe von den Bergweriken diesseits 
des Nheines betr. S. 109. — §. 8. Den 
Ausbau der Eisenbahnlinie von Rosenheim 
bis an die Landesgrenze bei Salzburg betr. 
S. 110. — K. 9. Den s. 19 der Priori= 
tais-Ordnung vom 1. Juni 1822 betr. S. 
110. — 6. 10. Die Aufnahme eines An- 
lehens zur Deckung der Kesten für Herstell- 
ung einer" Kreis-Irrenanstalt von Oberbayern 
beir. S. 110. — 56. 11. Die erecutorischen 
Ih tunden betr. S. 110 —111. — 53. 12. 
Die gemischtgerichtlichen Untersuchungen betr. 
S. 111. — §6. 13. Die Enrwürse des Ge- 
sezbuches über Verbrechen und Vergehen, 
dann des Polizeistrafgesebuches betr. 
Königlich allerhöchste Verordnung, daß die 
für die Berathung der Gesehbücher gewählten 
Ausschüsse beider Kammern am 3. November 
laufenden Jahres wieder zusammentreten sol- 
len, um hinsi t#tlich der bezeichneten Entwürfe 
die geselich angeordneten Arbeiten fortzu- 
setzen. S. 111. — §. 11. Die Jollverhält= 
niffe im Allgemeinen und für die Zukunft 
betr. S. 111— 115. — 5. 15. Finanzgesetz 
für die VII. Finanzperiode 155 5/61.-S. 115 
— 116. 
II. Abschnitt. 
Nachweisunge n. 
A. Verwendung der Staatsein- 
nahmen. S. 116 —117.
	        
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