Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1855-1856. (17)

Gerlchtsverfassung. 
Gerichtsverfassung. 
machten Klagsache. Schätzung von Amts- 
wegen. S. 347. — Art. 9. Zuständigkeit 
des Einzelnrichters bei Klagenhäufung. S. 
347—348. — Art. 10. Juständigkeit des 
Einzelnrichters bei Widerklagen. S. 348.— 
Art. 11. Bermittlungsamt der Landgerlchte. 
S. 348 —349. — Art. 12. Rechtsverbind= 
lichkeit der vor Bermittlungsbehörden errich- 
teten Verglelche. S. 319. — Art. 13. Be’- 
stimmungen über das beschleunigte Verfahren. 
Die Bestimmung im s. 11 Absagt 2 des Ge- 
setzes vom 17. November 1837, einige Ver- 
besserungen der Gerichtsordnung betr., ist 
aufgehoben. S. 319—350. — Art. 14. 
Bei den im Art. 3 Ziffer 9 und 10 be- 
zeichneten, sowie bri allen zum Erecutive, 
Mandat-, Arest= und Concursprocesse sich 
eignenden Sachen hat es bei dem fur die- 
selben vorgeschriebenen Verfahren sein Ber- 
bleiben. S. 350. — Art. 15. Versahren 
bei den Bezirksgerichten. S. 350. — Art. 
16. Berfahren im Concursprocesse. S. 351. 
— Art. 17. Bestimmungen üder die ge- 
richtlich deglaubigten Abschristen und Aus- 
züge aus Connacten= und Hypothekenproto- 
kollen als Beweismittel beim Concurs und 
über die Production der Originalien. S. 35. 
— Art. 18. Selbstständige Besorgung der 
Geschäfte der nichtstreitigen Rechtopflege bei 
den Bezirksgerichten und Landgerichten durch 
Gerichtebeamte als Einzelnrichter; — dann 
deren Hastung und Dienstesrerantwortlichkeit; 
— Aufstellung besonderer Nebenbeamten für 
das Notariat und Hppothekenamt bei den 
Landgerichten durch das einschlägige Appel- 
lationegericht im Einvernehmen mit der Kreis- 
regierung; Bekannntmachung derselben; An- 
ordnung der Geschäfteauêshilse durch die Ge- 
richtsvorstände und Selbsterledigung einzelner 
Sachen der nichtstreitigen Rechtspflege durch 
Gerichtsverfassung. 
Gewerbstener. 
dieselben. S. 357—353. — Art. 19. Der 
Beamte, welcher einen Act, der nichtstreitigen 
RKechtepflege aufgenommen oder bestätiget hat, 
kann, wenn daräber ein Streit entstehtl, keine 
richterliche Thätigkeit bezüglich jenes Rechts- 
streites ausüben. S. 353 —354. — Nrt. 40. 
Von der Voruntersuchung bei den Bezirks- 
gerichten. S. 354 —355. — Art. 21. Auf- 
stellung der Untersuchungsrichter und Ber- 
thellung der Geschäfte, dann Stellvertretung. 
S. 355—356. — Art. 12. Aburtheilung 
in I. Instanz. Aburtheilung in II. Instanz. 
Zuständigkeit des Oberarpellationsgerichts in 
seiner Eigenschaft als III. Instanz 2c. S. 356. 
Art. 23. Von der commissionellen Behand= 
lung der Civil= und Strafsachen. S. 356 
—357. — Art. 24.- Collegiale Berathung 
und Beschlußfaffung der Bezirksgerichte. S. 
357. — Act. 25. Vervollständigung der 
Gerichtemitglieder. S. 357. — Art. 26. 
Vertretung der Stelle des Vorstandes. — 
S. 358. — Art. 217. Von den Ausfertig- 
ungen. S. 358. — Art. 238. Bescheldung 
administrativ-contentisser Rechtssachen und po- 
lizeilicher Untersuchungssachen. — S. 358. 
— Art. 29. Eintrikt der Wirksamkelt des 
Gesetzes und transirorische Bestimmungen. S. 
359 — 360. — Art. 30. Vorbehalt des 
weiteren Vollzuges des Gesetzes vom 75. Jull 
1850, „die Gerichtsverfassung betr.“ 2c. S. 
360. — Art. 31. Die Bestlmmungen im 
Art. 12 des Geseges vom vom 4. Juni 1848, 
„die Grundlagen der Gesehgebung u. s. w. 
betr.“ sind für das ganze Künlgreich mit dem 
Tage der Einführung gegenwärtigen Gesetzes 
aufgehoben. 
Königlich allerhöchste Sanction dleses Ge- 
setzes im Landtags-Abschiede. S. 109. 
Gewer bsteuer. Gesetz, die Gewerbsteuer betr. 
S. 139—332.
	        
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