Gerlchtsverfassung.
Gerichtsverfassung.
machten Klagsache. Schätzung von Amts-
wegen. S. 347. — Art. 9. Zuständigkeit
des Einzelnrichters bei Klagenhäufung. S.
347—348. — Art. 10. Juständigkeit des
Einzelnrichters bei Widerklagen. S. 348.—
Art. 11. Bermittlungsamt der Landgerlchte.
S. 348 —349. — Art. 12. Rechtsverbind=
lichkeit der vor Bermittlungsbehörden errich-
teten Verglelche. S. 319. — Art. 13. Be’-
stimmungen über das beschleunigte Verfahren.
Die Bestimmung im s. 11 Absagt 2 des Ge-
setzes vom 17. November 1837, einige Ver-
besserungen der Gerichtsordnung betr., ist
aufgehoben. S. 319—350. — Art. 14.
Bei den im Art. 3 Ziffer 9 und 10 be-
zeichneten, sowie bri allen zum Erecutive,
Mandat-, Arest= und Concursprocesse sich
eignenden Sachen hat es bei dem fur die-
selben vorgeschriebenen Verfahren sein Ber-
bleiben. S. 350. — Art. 15. Versahren
bei den Bezirksgerichten. S. 350. — Art.
16. Berfahren im Concursprocesse. S. 351.
— Art. 17. Bestimmungen üder die ge-
richtlich deglaubigten Abschristen und Aus-
züge aus Connacten= und Hypothekenproto-
kollen als Beweismittel beim Concurs und
über die Production der Originalien. S. 35.
— Art. 18. Selbstständige Besorgung der
Geschäfte der nichtstreitigen Rechtopflege bei
den Bezirksgerichten und Landgerichten durch
Gerichtebeamte als Einzelnrichter; — dann
deren Hastung und Dienstesrerantwortlichkeit;
— Aufstellung besonderer Nebenbeamten für
das Notariat und Hppothekenamt bei den
Landgerichten durch das einschlägige Appel-
lationegericht im Einvernehmen mit der Kreis-
regierung; Bekannntmachung derselben; An-
ordnung der Geschäfteauêshilse durch die Ge-
richtsvorstände und Selbsterledigung einzelner
Sachen der nichtstreitigen Rechtspflege durch
Gerichtsverfassung.
Gewerbstener.
dieselben. S. 357—353. — Art. 19. Der
Beamte, welcher einen Act, der nichtstreitigen
RKechtepflege aufgenommen oder bestätiget hat,
kann, wenn daräber ein Streit entstehtl, keine
richterliche Thätigkeit bezüglich jenes Rechts-
streites ausüben. S. 353 —354. — Nrt. 40.
Von der Voruntersuchung bei den Bezirks-
gerichten. S. 354 —355. — Art. 21. Auf-
stellung der Untersuchungsrichter und Ber-
thellung der Geschäfte, dann Stellvertretung.
S. 355—356. — Art. 12. Aburtheilung
in I. Instanz. Aburtheilung in II. Instanz.
Zuständigkeit des Oberarpellationsgerichts in
seiner Eigenschaft als III. Instanz 2c. S. 356.
Art. 23. Von der commissionellen Behand=
lung der Civil= und Strafsachen. S. 356
—357. — Art. 24.- Collegiale Berathung
und Beschlußfaffung der Bezirksgerichte. S.
357. — Act. 25. Vervollständigung der
Gerichtemitglieder. S. 357. — Art. 26.
Vertretung der Stelle des Vorstandes. —
S. 358. — Art. 217. Von den Ausfertig-
ungen. S. 358. — Art. 238. Bescheldung
administrativ-contentisser Rechtssachen und po-
lizeilicher Untersuchungssachen. — S. 358.
— Art. 29. Eintrikt der Wirksamkelt des
Gesetzes und transirorische Bestimmungen. S.
359 — 360. — Art. 30. Vorbehalt des
weiteren Vollzuges des Gesetzes vom 75. Jull
1850, „die Gerichtsverfassung betr.“ 2c. S.
360. — Art. 31. Die Bestlmmungen im
Art. 12 des Geseges vom vom 4. Juni 1848,
„die Grundlagen der Gesehgebung u. s. w.
betr.“ sind für das ganze Künlgreich mit dem
Tage der Einführung gegenwärtigen Gesetzes
aufgehoben.
Königlich allerhöchste Sanction dleses Ge-
setzes im Landtags-Abschiede. S. 109.
Gewer bsteuer. Gesetz, die Gewerbsteuer betr.
S. 139—332.