Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1855-1856. (17)

Strafbestimmangen. Untersuchungen 2c. 
der Verordnung vom 15. März 1816, dle 
Strafgesetze wider den Dlebstahl betr. Straf- 
bestimmungen 1—3 S. 10—12. — AMlt. 2. 
Verlündung und Eintritt der Wirksamkelt des 
Gesetzes. S. 12 — 14. 
Königlich allerhöchste Sanction des Ge- 
setzes im Landtags-Abschiede. S. 107. 
T. 
Tarasatz für Kaffee. Gesetz, die Ermäßigung 
des Tarasatzes für rohen Kaffee in Ballen 
oder Säcken betr. S. 45 — 48. 
Königlich allerhöchste Sanction dieses Ge- 
setzes im Landtatzs-Abschiede. S. 107. 
u. 
Untersuchungen, gemischtgerichtliche. Geset, 
die gemischtgerichtlichen Untersuchungen betr. 
S. 403—410. 
Inhalt: Art. 1 —3. Von der Vorunter= 
suchung, wenn bei demselben Verbrechen oder 
Bergehen Civil= und Militärpersonen als Be- 
schuldigte zusammentreffen. S. 404—407. 
Art. 4— 5. Von der Beschlußfassung und 
Abuxtheilung. S. 407. — Art. 6. Folgen 
der Nichtibeachtung der im Art. 2 Abs. 1 
und im Art. 3 enthaltenen Vorschriften. S. 
408. — Art. 7. Die Vorschristen des Art. 
27 Abs. 23 Theil II des Strasgesetzbuches 
vom Jahre 1313, sowie dle hieher bezüg- 
lichen Bestimmungen des Artikels 56 des 
Gesetzes rom 10. November 1848, „die 
Abänderungen des zweiten Theiles des Straf- 
Untersuchungen 1c. Wünsche 16. 
gesetzduches vom Jahre 1813 betr.,“ ftnd 
aufgehoben. S. 408. — Art. 8. Eintritt 
der Wirksamkeit des Gesetzes. Dasselbe findee 
auf solche Strafsachen, bezüglich deren c# 
Tage seiner Verkündung bereils ein Unter- 
suchungsversahren eröffnet oder elne Ladung 
des Beschuldigten in dle öffentliche Sitzung 
erlassen ist, keine Anwendung. 
Königlich allerhöchste Sanction dleses Ge- 
setzes im Landtags--Abschiede. S. 111. 
Urkunden. Slehe „Erecutorische Urkunden.“ 
V. 
Verlährungefrist, Abkürzung der, für ge- 
wisse Gattungen von Forderungen. Antrag 
auf Vorlage eines Gesetzentwurses und aller- 
höchste Erklärung hierauf. S. 135. 
Viehmängel. Siehe „Gewährzeit bei Vieh- 
mängeln.“ 
W. 
Wechsel= und Mercantilgerichts 
Ordnung vom 24. November 1785. 
Königlich Allerhöchst getroffene Abänderungen 
in der dayerischen Wechsel= und Mercantil- 
gerichtsordnung vom 24. November 1785 
und deren Anwendbarkeit auf alle da, wo 
die Hedachte Gerichisordnung in Kraft ist, 
neu anfallenden Wechsel- und Handelssachen. 
S. 128— 131. 
Wäünsche und Anträge. Königlich aller- 
höchste Erklärungen und Entscheidungen auf 
dle von den Kammern vorgelegten Wünsche 
und Anträge, insowelt dieselben nicht schon
	        
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