Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1855-1856. (17)

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Gesetz-Vlatt 
für das 
Königreich Bayern. 
  
.II, 
München, den 4. Juni 1856. 
Inhalt: 
Gesetz, die Einkemmensteuer beir. 
steuer aufzuheben und künftighin eine be- 
sondere Einkommensteuer für das mit ei- 
ner andern directen Steuer noch nicht be- 
Maximilian II. 
von Gottes Gnaden, König von Bayern, 
falgraf bei Uhein 
Pfatzaraf hein, legte Einkommen erheben zu lassen, so ver- 
Berzog von Dayern, ranben und in ordnen Wir nach Vernehmung Unseres 
Schwaben rc. 1c. Staatsrathes und mie Beirath und Zu- 
stimmung der Kammer der Reichsrdehe und 
der Kammer der Abgeordneten, wie folge: 
11 
Nachdem Wir beschlossen haben, die 
bisher bestandene allgemeine Einkommen-
	        
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