Bellage X.
Beilage XI.
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beantragt worden sind, Unsere Genehmigung
ertheilt, und demgemäß das Gesetz, die erecu-
torischen Urkunden betreffend, ausfertigen lassen,
welches unter Ziffer X. hier beigefügt ist.
8. 12.
Die gemischtgerichtlichen Untersuchungen
betreffend.
Das Gesetz über die gemischtgerichtlichen
Untersuchungen ist in der von den beiden Kam-
mern vorgeschlagenen Fassung von Uns sanc-
tionirt und das hienach ausgefertigte unter
Ziffer Xl. angefügte Gesetz in verfassungsmäs-
siger Form erlassen.
8. 13.
Die Entwürfe des Gesetzbuches über Ver-
brechen und Vergehen, dann des Polizeistraf-
gesetzbuches betreffend.
Die Entwürfe eines Gesetzbuches über Ver-
brechen und Vergehen und eines Polizeistrafge=
setbuches, welche Wir am 18. Dezember vorigen
Jahres dem Landtage haben vorlegen lassen, sind
bis jetzt zur Berathung in den hiefür nach Maß-
gabe des Gesetzes vom 12. Mai 1848, die
Behandlung neuer Gesetzbücher betreffend, ge-
wählten Ausschüssen nicht gelangt.
Demgemäß finden wir uns bewogen, im
Hinblicke auf Artikel 12. des ebenangeführten
Gesetzes hiemit zu verfügen, daß die für die
Berathung der Gesetzbücher gewählten Ausschüsse
beider Kammern
am 3. November laufenden Jahres
wieder dahier zusammentreten sollen, um hinsicht-
lich der vorhin bezeichneten Entwürfe die gesetz-
lich angeordneten Arbeiten fortzusetzen.
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, 8. 14.
Die Zollverhältnisse im Allgemeinen und für
die Zukunft betresfend.
A. Wir haben die nachbezeichneten beres##s
publicirten Verordnungen über Joll= und Tariss-
gegenstände, sowie über die mit auswärtigen
Staaten abgeschlossenen Verträge in Grenz-Schiff-
fahrts-Zoll= und Handels-Angelegenheiten, als:
1) die Verordnung vom 24. Dezember 1853,
die Anwendung des Zollstrafgesetzes vom
17. November 1837 auf die Uebertretung
der k. k. österreichischen Zollgesetze betr.
die Verordnung vom 24. Dezember 1853,
die Bestrafung der Fälschung der österrei-
chischen Staatspapiere betr.
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3) die Bekanntmachung vom 27. Dezember
1853, den Verkehr mit den Ländern der
k. k. österreichischen Monarchie betr.
die Bekanntmachung vom 28 Dezember
1853, den Vertrag wegen Fortdauer des
Anschlusses des Fürstenthums Pyrmont an
das Zollsystem Preußens und der übrigen
Staaten des Zollvereins betr.
die Bekanntmachung vom 12. März 1854,
den Vertrag wegen Fortdauer des Un-
schlusses des Großherzogthums Luremburg an
das Zollsystem Preußens und der übrigen
Staaten des Zollvereins betr.
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6) die Bekanntmachung vom 16. October
1854, die Tarifirung der Kameelhaare im
Eingange betr.
7) die Bekanntmachung vom 12. Januar 1855,
die Eingangs-Zollbefreiung von Theer,
Daggert, Pech und Zinn, soweit sie aus
den Niederländischen Colonien abstammen,
betr.
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