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Einnahmen in den Jahren 18263 und 185 5/64
genaue Nachweisung vorlegen und hiedurch den
Bestimmungen der Verfassungs-Urkunde Titel VII.
#§s. 10 Genüge leisten lassen.
B.
Stand der Staatsschulden-Tilgungs-
anstalt in den Jahren 185 38563 und
18ö .
Ueber den Stand der Staatsschulden-Tilg-
ungsanstalt, der Pensions-Amortisationscassa und
der Eisenbahnbau--Dotationscassa, dann der in
Folge des Grundentlastungs-Gesetzes vom 4. Juni
1848 gebildeten Grundrenten-Ablösungscassa für
die Jahre 18°/8 und 185, sind den
Landtagskammern genaue Nachweisungen vorge-
legt und hiedurch die Bestimmungen und An-
ordnungen der Verfassungs-Urkunde Titel VII.
S. 11 und 16 erfüllt worden.
In Folge des zur Nachweisung pro 18523
gestellten Antrages:
„Es möge künftig conform mit den Be-
„stimmungen der Gesetze vom 25. Juli
„1850 und 28. Mai 1852 diejenige
„Tilgungsquote, welche die Eisenbahnbau-
„Dotationscassa an die alte Schuld mit
„20 0% des derselben schuldigen Capi-
vtals zu entrichten hat, nach dem Stande
„der letzteren vom Jahre 1848/40 d. i.
„nach 9,775,520 fl. berechnet und jähr-
olich geleistet werden,"
ist bereits verfügt worden.
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III. Abschnitt.
Wönsche und Anträge.
Auf die Ungs von den Kammern vorge-
legten Wünsche und Anträge, insoweit sie nicht
schon bei den Beschlüssen über die Gesetzentwürfe
ihre Erledigung erhalten haben, erwiedern Wir
mit Rücksichtnahme auf die Bestimmungen der
Verfassungsurkunde Titel VII. 3. 19. und un-
beschadet derselben, was folgt:
A.
Wünsche und Anträge zum Finanz.
Gesetze und Budget.
8. 1.
Den Antrag auf Revision der Verordnung
vom 5. Januar 1811, die Vergütung für die
Vorspannleistung beim Schubfuhrwerke betreffend,
werden Wir in Erwägung ziehen.
8. 2.
In Ruͤcksicht auf den Antrag beider Kammern,
„den Erlös des Niederlagsgebäudes der
„königlichen Porzellanmanufactur dahier,
„soweit derselbe nicht zur Deckung der im.
„Laufe der VI. Finanzperiode der Anstalt
„aus der Staatscassa gemachten Vorschüsse
„erforderlich sein wird — zu den unab-
„weislichen Betriebseinrichtungen, dann
„ur Gründung eines entsprechenden Be-
„Kriebscapitals zu verwenden“
haben Wir bereits Unser Staatsministerium
der Finanzen angewiesen, hiernach im Vollzuge
der von Uns angeordneten Reorganisation der
besagten Manusactur das Geeignete zu verfügen.