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e) Zu den besonderen Staatsfonds.
s. 18.
Aus Anlaß des Antrags:
„es möge den Nachweisungen über die
„Staatsgüter und Ablösungskausschillinge
vein specieller Ausweis über die auf die-
asem Fonde haftenden Pafsiven beigegeben
bund dem Verzeichnisse der neu erworbe-
„nen Staatsguͤter und abgelösten Passio-
„Reichnisse eine Einrichtung gegeben werden,
„welche die in jedem Rechnungsjahre an-
„fallende und zur Einweisung auf diese
„Fonds gebrachte Summe entnehmen laͤßt,“
sowle des westeren Antrages:
„—es. mögen in Zukunft aus den Staats-
„gefälls-Ablösungs-Schillingen keine Be-
„träge mehr auf Ablösung von Staats-
„Passiv-Reichnissen, und auf Erwerbung
„von Dominicalrenten verwendet, sondern
„deren ganzer Activrest zur Heimzahlung
„von Staats-Passiv-Capitalien verwendet
„werden,“ 6
ertheilen Wir Unserem Staatsministerium der
Finanzen den Auftrag, die dießfalls erforderlichen
Anordnungen zu trefsfen.
8. 19.
In Betreff des Antrages:
„es möge der Nachweisung über den In-
„dustriefond eine Einrichtung gegeben wer-
„den, daß aus derselben sowohl der jähr-
„liche Anfall der vertragsmäßigen Rück'
„jahlungeraten und Zinsen als auch die
„wirkliche Erfüllung dieser Anfälle ent-
„nommen werden kann,“
— — —
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behalten Wir Uns vor, nach näherer Erwäg-
ung die geeignet erscheinende Verfügung zu
treffen.
C.
Besondere Wünsche und Anträge.
8. 20.
Actien-Gesellschaften.
Dem von beiden Kammern an Uns ge-
brachten Antrage auf Vorlage eines Gesetzent-
wurfes bezüglich der Rechtsverhältnisse der Ac-
tiengesellschaften werden Wir die sorgfältige Er:
wägung zuwenden, welche durch die hohe Wich-
tigkeit des Gegenstandes und durch die noch
immer neu hervortretenden Erfahrungen über den
Entwicklungsgang des Institutes der Actienge-
sellschaften geboten sst.
8. 21.
Immobiliar-Feuerversicherungs-Anstalt.
Zur Erfüllung des in dem Gesammtbe-
schlusse über die Anträge, die Immobiliar-Feuer-
versicherungs = Anstalt betreffend, niedergelegten
Wunsches
a) wegen der Art und Weise der künftigen
Anwendung des Art. 62 des Gesetzes über
die Feuerversicherungs-Anstalt für Gebäude
in den Gebietstheilen diesseits des Rheins
und
b
“
wegen Vervollständigung der zu diesem
Gesetze erlassenen Instruction in Absicht
auf die Classifsicirung der Gebäude mit
feuergefährlichen Anlagen
haben Wir bereits die crforderlichen Einleitun-
gen treffen lassen.
16“