Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1855-1856. (17)

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e) Zu den besonderen Staatsfonds. 
s. 18. 
Aus Anlaß des Antrags: 
„es möge den Nachweisungen über die 
„Staatsgüter und Ablösungskausschillinge 
vein specieller Ausweis über die auf die- 
asem Fonde haftenden Pafsiven beigegeben 
bund dem Verzeichnisse der neu erworbe- 
„nen Staatsguͤter und abgelösten Passio- 
„Reichnisse eine Einrichtung gegeben werden, 
„welche die in jedem Rechnungsjahre an- 
„fallende und zur Einweisung auf diese 
„Fonds gebrachte Summe entnehmen laͤßt,“ 
sowle des westeren Antrages: 
„—es. mögen in Zukunft aus den Staats- 
„gefälls-Ablösungs-Schillingen keine Be- 
„träge mehr auf Ablösung von Staats- 
„Passiv-Reichnissen, und auf Erwerbung 
„von Dominicalrenten verwendet, sondern 
„deren ganzer Activrest zur Heimzahlung 
„von Staats-Passiv-Capitalien verwendet 
„werden,“ 6 
ertheilen Wir Unserem Staatsministerium der 
Finanzen den Auftrag, die dießfalls erforderlichen 
Anordnungen zu trefsfen. 
8. 19. 
In Betreff des Antrages: 
„es möge der Nachweisung über den In- 
„dustriefond eine Einrichtung gegeben wer- 
„den, daß aus derselben sowohl der jähr- 
„liche Anfall der vertragsmäßigen Rück' 
„jahlungeraten und Zinsen als auch die 
„wirkliche Erfüllung dieser Anfälle ent- 
„nommen werden kann,“ 
— — — 
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behalten Wir Uns vor, nach näherer Erwäg- 
ung die geeignet erscheinende Verfügung zu 
treffen. 
C. 
Besondere Wünsche und Anträge. 
8. 20. 
Actien-Gesellschaften. 
Dem von beiden Kammern an Uns ge- 
brachten Antrage auf Vorlage eines Gesetzent- 
wurfes bezüglich der Rechtsverhältnisse der Ac- 
tiengesellschaften werden Wir die sorgfältige Er: 
wägung zuwenden, welche durch die hohe Wich- 
tigkeit des Gegenstandes und durch die noch 
immer neu hervortretenden Erfahrungen über den 
Entwicklungsgang des Institutes der Actienge- 
sellschaften geboten sst. 
8. 21. 
Immobiliar-Feuerversicherungs-Anstalt. 
Zur Erfüllung des in dem Gesammtbe- 
schlusse über die Anträge, die Immobiliar-Feuer- 
versicherungs = Anstalt betreffend, niedergelegten 
Wunsches 
a) wegen der Art und Weise der künftigen 
Anwendung des Art. 62 des Gesetzes über 
die Feuerversicherungs-Anstalt für Gebäude 
in den Gebietstheilen diesseits des Rheins 
und 
b 
“ 
wegen Vervollständigung der zu diesem 
Gesetze erlassenen Instruction in Absicht 
auf die Classifsicirung der Gebäude mit 
feuergefährlichen Anlagen 
haben Wir bereits die crforderlichen Einleitun- 
gen treffen lassen. 
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