Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1861-1862. (19)

Staatsgefährliche. Strafbarkeit. 
auf dieselben. S. 325. siehe: Defrauda= 
tionen. ’ 
Staatsgefährliche Zusammenrotlung S. 325. 
Staatsgerichtshof. S. 319. 
Staatskasse, deren Rechte auf die behufs 
Abwendung der Untersuchungshaft geleistete 
Sicherheit. S. 364. 
Stadtmagistrat siehe: Magistrat, Polizei- 
direktion. 
Stammgestüt. S. 65. 
Standrecht, Vorbehalt der hierüber bestehenden 
Bestimmungen. S. 325. 
Starnberg siehe: Eisenbahnen. 
Steckbriefe in Uebertretungssachen. S. 378. 
Steinkohlen. Bergbau und Bohrversuche auf 
Steinkohlen bei Erbendorf siehe: Bergbau. 
Stempelfreiheit der Verhandlungen über die 
Untersuchungehaft. S. 357—36 1. 
Stempelgefälle, Kontraventionen und Defrau- 
dationen in Bezug auf dieselben. S. 325. 
siehe: Defraudationen. 
Steuerausschuß, Verweigerung des Eintritte 
in einen solchen. S. 325. 
Steuergefälle siehe: Stempelgefälle. 
Steuerquantum, dessen Einfluß auf die Fähig- 
keit zur Uebernahme des Amtes eines Ge- 
schworenen. S. 388. 
Steuern. Gesetz, die provisorische Erhebung 
der Steuern pro 1861/62 betr. S. 41—41. 
Königlich Allerhöchste Sanction dieses Ge- 
setzes im Landtagsabschiede. S. 51. 
Störung des öffentlichen Friedens. S. 325. 
Strafanstalten, Herstellung der neuen. S. 341. 
Strafarbeitshaus siehe: Arbeitshaus. 
Strafbare Handlung siehe: Handlung. 
Strafbarkeit, Freisprechung wegen Mangels 
der zur Unterscheidung derselben nöthigen Aus- 
bildung. S. 338. Strb. der vor dem 1. Juli 
1862 begangenen Handlungen 25. siehe: 
Schadensersatz. 
Straffolgen. Sträflinge. 
Straffolgen siehe: Folgen. 
Straffolgen. Gesetz, die Aufhebung der S#traf- 
solgen betr. S. 9—12. 
Inhalt: Art 1. Die Wirrereinsetzung in 
die bürgerlichen oder politischen Rechte kann 
durch königliche Gnade erlangt werden. S. 11. 
— Ant 2. Umfang und Vesctränkung des 
Begnadigungereseriptes. S. 11. — Art. 3. 
Ein abgewiesenco Gesuch lann erst nach drei 
Jahren erneucrt werden. S. 12. — Art. 4. 
Eintritt der Wirksamkeit des Gesetzes und 
Aushebung der Art. 619—634 der pfälzischen 
Strafproceßordnung. S. 12. 
Königlich Allerhöchste Sanction dieses Ge- 
setzes im Landtagsabschiede. S. 51. 
Strafgattungen des alteren Strafrechts. 
S. 3 
Strafgefangene siehe: Sträflinge. 
Strafgesetzbuch, Beginn und Umfang der 
Geltung des neuen. S. 322. Aufhebung 
des bisherigen Snafgesetzbuches. S. 323. 
S. 364. Vorbehalt älterer Strafgesetze. S. 
325. S. 341. Anwendung der allgemeinen 
Bestimmungen des neuen Strigs. auf die in 
älteren fortbestehenden Gesetzen mit Strafe 
bedrohten Handlungen. S. 329. S. 334. 
Verweisungen in solchen Gesetzen auf das bis- 
herige Sufgsb. S. 334. Anwendung des neuen 
Str. auf die vor dem 1. Juli 1862 be- 
gangenen Handlungen. S. 339 S. 376. 
auf bereits verurtheilte Personen. S. 341. 
Anwendung der allg. Best. des neuen Str. 
auf die Theilnahme an Zolleefcraudationen 2c. 
S. 317. 
Strafgesebbuch. Gesetz, das Strafgesetzbuch, 
das Politeistrafgesetzbuch und das Einführ= 
ungsgesetz hiczu beir. siehe: Einführungs. 
gesed. 
Sträflinge, deren Behandlung. S. 341. deren
	        
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