Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1866-1869. (21)

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Gelsetz- 
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latt 
  
für das 
Königreich Bapern. 
  
W9. 
München, den 30. März 1867. 
  
Inhalt 
Gesetz, die Aufnahme eines Kreisanlehens zur Bestreitung der noch ungedeckten Bau= und Einrichtungskosten 
Gesetz, 
die Aufnahme eines Kreisanlehens zur Bestreitung 
der noch ungedeckten Bau= und Cinrichtungskosten 
der Kreis -Irrenanstalt für Unterfranken und 
Aschaffenburg in Werneck betr. 
Ludwig II. 
von Gottes Gnaden König von Bayern, 
Pfalzgraf bei Uhein, 
Herzog von Nayern, Franken und in 
Ichwaden ete. ete. 
Wir haben nach Vernehmung Unseres 
Staatsrathes, mit Beirath und Zustimmung 
  
Kreis- Irrcnanstalt für Unterfranken und Aschaffenburg in Werneck betr. 
der Kammer der Reichsräthe und der Kammer 
der Abgeordneten, beschlossen und verordnen, 
was folgt: 
Artikel 1. 
Der Kreisgemeinde von Unterfranken und 
Aschaffenburg wird die Genehmigung ertheilt, 
zur Deckung der auf die Vollendung der 
baulichen Herstellung und der inneren Ein- 
richtung der Kreis-Irrenanstalt zu Werneck 
erwachsenen und noch erlaufenden Kosten
	        
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