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Bodenzinse — Eisenbahnen.
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Kammern des Landtages an die Krone ge- Deutscher Bund. Feststellung der Verfassung
brachten Antrag. S. 309—310.
Bodenzinse. Siehe „Grundrenten“.
Budget. Siehe „Finanzgesetz“.
Bündniß-Verträge zwischen Bayern und dem
Norddeutschen Bunde, dann Bayern, dem Nord-
deutschen Bunde, Württemberg, Baden und
Hessen über die Gründung eines Deutschen
Bundes nebst Beilagen. S. 153—294.
Bezugnahme im Landtags-Abschiede auf die
zu denselben erfolgte königliche Sanction. S.
302—303.
Bürgermeistereien. Königliche Erklärung auf
die von beiden Kammern des Landtages in
Bezug auf dieselben gestellte Bitte. S. 306
bis 307.
Cul tusbedürfnisse. Königliche Erklärung auf
die von beiden Kammern des Landtages wegen
Vorlage eines Gesetzentwurfes für die Landes-
theile diesseits des Rheins über Befriedigung
der Cultusbedürfnisse an die Krone gebrachte
Bitte. S. 308—309.
D.
Declarationen. Königliche Declaration, das
Zollvereinsgesetz wegen Abänderung der Ver-
ordnung über die Besteuerung des im Inlande
erzeugten Rübenzuckers betr. S. 17—20.
— — Koönigliche Declaration, das Zollvereins-
gesetz wegen Abänderung des Vereinsgolltarifs
vom 1. Juli 1865 betr. S. 65—68. Hiebei:
Zollvereinsgesetz. S. 69—112.
— — Koönigliche Declaration vom 30. Januar
1871, die deutschen Bündnißverträge betr. S.
149—450. (Mit 7 Beilagen, die Bündniß-
verträge enthaltend. S. 153—294.)
desselben. S. 155—176. Beschränkungen ihrer
Anwendung auf das Königreich Bayern. S.
175—182.
Deutscher Kaiser. Bundesgesetzliche Bestim-
mung über Führung des Bundes-Präsidiums
unter dem Prädicate „Deutscher Kaiser“. S.
203—204
Deutsches Reich. Abänderung des Namens
„Deutscher Bund“ in die Bezeichnung „Deut-
sches Reich". S. 203—204.
Districtsrathsgesetz. Königliche Erklärung
auf die von beiden Kammern des Landtages
wegen einer durchgreifenden Revision dieses
Gesetzes an die Krone gebrachte Bitte. S. 308.
E.
Eisenbahnen. Gesetz, den Bau einer Vicinal-
Bahn von Rothenburg an der Tauber nach
Steinach betr. S. 41—44.
— — Gesetz, den Bau einer Vicinalbahn von
Spalt nach Georgsgemünd betr. S. 45—48.
— — Gesetz, den Bau einer Vicinalbahn von
Immenstadt nach Sonthofen betr. S. 49—52.
— — Gesetz, den Bau von Vicinal-Eisenbahnen
durch die bayerische Ostbahngesellschaft betr.
S. 113—116.
— — Gesetz, den garantirten Zinsfuß für neu
zu emittirende pfälzische Eisenbahnpapiere betr.
S. 145—148.
— — Verwaltungund Betrieb der Eisenbahnen dem
Deutschen Bunde gegenüber. S. 175—176.
— — Koönigliche Erklärung im Landtags-Abschlede
auf den von beiden Kammern des Landtages
an die Krone gebrachten Wunsch bezüglich der
so lange verzögerten Eisenbahnverbindung zwi-
schen Bruchsal und Germersheim. S. 300.
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