Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1870-1871. (22)

Gesetz- Blatt 
für das 
Königreich Bayern. 
  
MÆ 3. 
München, den 17. Mai 1870. 
  
Inhalt: 
Gesetz, einen Credit für außerordentliche Militärbedürfniffe betreffend. 
  
Gesetz, " der Kammer der Reichsräthe und der Kammer 
einen Credit für außerorsenelche Militärbedürf= der Abgeordneten beschlossen und verordnen 
——— — was folgt: 
Ludwig II. 
von Gottes Gnaden König von Payern, Artikel 1. 
Pfalzgraf bei Uhein, 
Herzog von Payern, Franken und in Zur Herstellung einer Gesammtzahl von 
Schwaben ete. ete. 75,000 Stück Infanterie = Rückladungsge- 
Wir haben nach Vernehmung Unseres wehren nebst dazu gehöriger Munition wird 
Staatsrathes mit Beirath und Zustimmung dem Kriegsministerium zu dem durch das 
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