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nahmen im Jahre 1869 genaue Nachweisungen
vorlegen und hiedurch den Bestimmungen des
Titel VII §. 10 der Verfassungsurkunde Genüge
leisten lassen.
B.
Stand der Staatsschnldentilgungs- Anstalt.
S. 14.
Ueber den Stand der Staatsschuldentilgungs-
Anstalt, der Pensions-Amortisationscassa, der
Eisenbahnbau-Dotationscassa, dann der Grund-
renten-Ablösungscassa des Staates im Jahre 1869
sind dem Landtage genaue Nachweisungen vor-
gelegt, und hiedurch die Bestimmungen des
Titel VII §. 11 und 16 der Verfassungsurkunde
erfüllt worden.
III. Abschnitt.
Wünsche und Anträge.
A.
Wünsche und Anträge zum Finanzgesetze
und budget.
8. 16.
Auf die an Uns gerichtete Bitte,
„dahin zu wirken,
a) daß bei der Denaturirung des für die Füt-
terung des Viehes bestimmten Salzes ein
Verfahren eingeschlagen werde, welches den
Gebrauch des Salzes nicht beinahe unmög-
lich macht, oder doch sehr beeinträchtigt,
b) daß ferner der Bezug desselben nicht durch
zu weit gehende Controlmaßregeln erschwert
werde“,
erwidern Wir, daß dieser Gegenstand von Seite
Unserer Staatsministerien des Königlichen
Hauses und des Aeußern, dann der Finanzen,
bisher schon die entsprechende Berücksichtigung
gefunden hat, daß aber auch Unsere Bevoll-
mächtigten im Bundesrathe angewiesen sind, die
Vorschläge zu unterstützen, welche auf eine Er-
leichterung in dem Bezuge und Gebrauche des
Viehsalzes abzielen.
8. 16.
Dem an Uns gestellten Antrage,
„es wolle die Königliche Staatsregierung
die Staatsdomäne Schleißheim allmählich in
ihrem landwirthschaftlichen Betriebe ein-
schränken und im gleichen Verhältnisse die
Aufforstung des dadurch frei werdenden
Areals bethätigen“,
ist bereits durch die in den letzteren Jahren er-
folgte Ueberweisung einer beträchtlichen Anzahl
von Grundstücken des Staatsgutes an die Forst-
verwaltung behufs allmählicher Aufforstung thun-
lichst entsprochen worden.
Wir beauftragen übrigens Unser Staatsmi-
nisterium der Finanzen, diesem Gegenstande auch
ferner die sorgfältigste Bedachtnahme zuzuwenden.
8. 17.
Auf den an Uns gebrachten Antrag,
„es sei an die Königliche Staatsregie-
rung die Bitte zu richten, nach Beendigung
der Pachtzeit vom weißen Hofbräuhause
dasselbe im Interesse des besseren Betriebes
und der Rentabilität des braunen Hofbräu-
hauses mit demselben zu vereinigen“,