Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1871-1872. (23)

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entwurf vorgelegt werde, durch welchen die 
in ihrer Bedeutung mehr oder minder ab- 
gewürdigten Staatsstraßen nach Umfang 
und Geldaufwand auf das entsprechende 
Maß zurückgeführt, dagegen den Districts- 
straßen die durch den Umschwung des Ver- 
kehrs gebotene Rücksicht, beziehungsweise 
die ihrer Wichtigkeit angemessene Quote 
aus Centralfonds zugewendet werde“, 
ertheilen Wir Unserem Staatsministerium 
des Innern den Auftrag, die erforderlichen Er- 
hebungen zu pflegen und das Ergebniß der- 
selben bei Anfertigung des Entwurfs des Bud- 
gets für die XII. Finanzperiode entsprechend zu 
berücksichtigen. 
g. 26. 
Der an Uns gestellten Bitte, 
„Anordnungen ergehen zu lassen, daß 
die Vertheilung der den Regierungspräsi- 
dien nach §. 7 der Allerhöchsten Verord- 
nung vom 47. December 1825 für die Func- 
tionsgehalte überlassenen Aversalsummen 
innerhalb einer Minimal= und Maximal- 
grenze nach festen Normen und Classen 
vollzogen und die Zahl der im §. 4 der 
citirten Verordnung genannten Gehilfen 
aufs Neue festgesetzt werde“, 
sichern Wir geeignete Bedachtnahme zu und 
beauftragen Unsere Staatsministerien des In- 
nern und der Finanzen, das Erforderliche zu 
verfügen. 
8. 27. 
Der Bitte des Landtages, vier Ministerial- 
rathsstellen im Staatsministerium des Innern 
248. 
für Kirchen= und Schulangelegenheiten im Er- 
ledigungsfalle nicht wieder mit einem Ministe- 
rialrathe, sondern mit Personal niedrigeren 
Ranges zu besetzen, werden Wir eintretenden 
Falles die entsprechende Berücksichtigung zu- 
wenden. 
§. 2. 
Beide Kammern des Landtages haben den 
Wunsch ausgesprochen, 
„1) es möchten Lehrstühle der Philo- 
sophie und der Kirchengeschichte an der 
Universität in München und einer der 
beiden postulirten Lehrstühle für Philosophie 
in Würzburg mit solchen Professoren be- 
setzt werden, die es den Bischöfen möglich 
machen, die Candidaten der Theologie Uni- 
versitäten frequentiren zu lassen; 
2) im Interesse der katholischen Jugend 
und namentlich der Candidaten der Theo- 
logie und in Rücksicht auf die Stiftung 
der Universität und die speciellen Stiftungen 
möge der akademische Gottesdienst durch 
einen römisch-katholischen Priester in Mün- 
chen wieder hergestellt werden.“ 
Wir beauftragen demgemäß Unser Staat 
ministerium des Innern für Kirchen= und Schul- 
angelegenheiten, das Geeignete zur Vollziehung 
des unter Ziffer 1 aufgeführten Wunsches ein- 
zuleiten und zu untersuchen, ob und in welcher 
Weise dem unter Ziffer 2 erwähnten Wunsche 
entsprochen werden kann. 
§. 29. 
Die beiden Kammern des Landtages haben 
die Bitte gestellt,
	        
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