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die Oberpost- und Bahnämter eingezogen
werden“,
werden Wir bei der in Aussicht genommenen
Organisation des äußeren Dienstes bei Unseren
Verkehrsanstalten mit der Bedachtnahme in Er-
wägung nehmen, daß die künftige Wirksamkeit
dieser Mittelbehörden für den Eisenbahnbetrieb
beseitiget und lediglich auf den Postdienst be-
schränkt werde.
Von dem Ergebnisse dieser Erwägung wird
es abhängen, in welcher Anzahl und mit welcher
Zuständigkeit jene Mittelbehörden als Organe
für den Postdienst fortbestehen sollen.
g. 34.
Aus Anlaß des von den Kammern ausge-
sprochenen Wunsches,
„die Dienststunden der Postanstalten für
den Verkehr mit dem Publikum an Sonn-
und Festtagen nach Analogie des §. 26
Abs. III des Reichspostreglements vom
30. November 1871 zu regeln“,
tragen Wir Unserem Staatsministerium des
Königlichen Hauses und des Aeußern auf, eine
neue Regelung der Dienststunden der Postan-
stalten für den Verkehr mit dem Publikum
an Sonn= und Festtagen mit Bedachtnahme
auf die Erfordernisse des Dienstes alsbald vor-
zunehmen.
S. 35.
Anläßlich der Bitte der beiden Kammern,
„die Frage, wie am zweckmäßigsten eine
Unterstützungscasse für durch Krankheit und
durch Alter eintretende Dienstuntauglichkeit
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der Postboten eingerichtet werden könne,
einer eingehenden Prüfung zu unterstellen
und nach Maßgabe der Resultate die hiefür
von Seite der Staatscasse zu leistenden Zu-
schüsse in das nächste Budget einzusetzen“,
beauftragen Wir Unser Staatsministerium des
Königlichen Hauses und des Aeußern, diesem
Gegenstande die vollste Aufmerksamkeit und die
sorgfältigste Würdigung zuzuwenden und hiebei
insbesondere ins Auge zu fassen, inwieferne der
Zweck der angeregten Fürsorge für das durch
Krankheit oder Alter dienstuntauglich gewordene
Postbotenpersonal mittelst Beiziehung und Mit-
wirkung der Betheiligten einestheils und mittelst
Beihilfe der Staatscasse anderntheils in ent-
sprechender Weise erreicht werden könne.
Je nach dem Ergebnisse dieser Würdigung
wird es sich bemessen, ob und in welcher Aus-
dehnung eine finanzielle Betheiligung des Staates
bei Aufstellung des nächsten Budgets vorzu-
sehen sei.
. 36.
Dem Wunsche,
„daß im Erledigungsfalle 7 Forstämter
sowie 20 Oberförsterstellen eingezogen wer-
den möchten“,
werden Wir, wenn und wo es ohne Schädigung
des Dienstes geschehen kann, entsprechen lassen.
§. 37.
Dem Gesammtbeschlusse beider Kammern,
„es sei der Bitte der Gemeinde Hesselbach,
Bezirksamts Schweinfurt, um Erlassung der
von ihr an die Staatscasse pro 1872 und