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Gesetz-Vlatt
für das
Königreich Bayern.
...
19.
München, den 14. Mai 1872.
Inhalt.
Gesetz vom 28. April 1872, die Bervollständigung der bayerischen Staatseisenbahnen und der Bodensee-Trojectanstolten
betreffend. (Beilage VIII zum Landtagsabschiede.)
Gesetz,
die Vervollständigung der bayerischen Staats-
Eisenbahnen und der Bodensee-Traject-
Anstalten betreffend.
Ludwig II.
von Gottes Gnaden König von Payern,
Vsalzgraf bei Uhein,
Herzog von Vayern, Franken und in
Ichwaben etoe. ete.
Wir haben nach Vernehmung Unseres
Staatsrathes, mit Beirath und Zustimmung
der Kammer der Reichsräthe und der Kammer
der Abgeordneten beschlossen und verordnen,
was folgt:
Art. 1.
Der Bedarf zur Vervollständigung der Staats-
Eisenbahnen wird
1) zur Bestreitung des Mehraufwandes für
den Bau der Bahn von München über Ingol=
stadt nach Gunzenhausen mit Abzweigung von
Treuchtlingen nach Pleinfeld auf 2,410,000 fl.,
2) zur Bestreitung des Mehraufwandes für
den Bau der Bahn von Gemünden durch das
Sinnthal zum Anschlusse an die Bahn von
Schlüchtern nach Obersinn auf 1,180,000 fl.,
3) zur Bestreitung des Mehraufwandes für
den Bau der Bahn von München nach Braunau
auf 2,350,000 fl.,
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