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nachweises auf die Facharbeiter, für die jener bisher vermittelte, solange nicht an
seiner Stelle ein neuer nicht gewerbsmäßiger Arbeitsnachweis errichtet wird.
Die Vermittlung beschränkt sich auf die Bekanntgabe der beim OÖffentliche
Arbeitsnachweis angemeldeten oder ihm sonst bekannt gewordenen Arbeitsgesuche und
offenen Stellen. Sie erfolgt unentgeltlich; bare Auslagen sind zu erstatten.
83.
Die Arbeitsvermittler werden vom Vorstand ernannt und haben sich bei der
Vermittlung lediglich nach den Weisungen des Vorstandes und des Leiters (§ 7/ zu
richten. Sie sind jahrgeldsberechtigte Angestellte.
8 4.
e Für das bremische Staatsgebiet wird. unter der Bezeichnung „Bremer Zentrale
wochweise. der Arbeitsnachweise“ eine Zeutralstelle für das Arbeitsnachweiswesen errichtet.
8 5.
Die Bremer Zentrale der Arbeitsnachweise hat insbesondere die Auigabe,
den örtlichen und zwischenörtlichen Ausgleich zwischen Angebot und Nachfrage am
dem Arbeitsmarkt zu fördern, die Vermittlungstätigkeit der nicht gewerbsmäßig
betriebenen bremischen Arbeitsnachweise statistisch zu erfassen, Behörden und Arbeits-
nachweisverbänden Auskunft über die Lage des bremischen Arbeitsmarktes zu erteilen
sowie Anregungen zu seiner Verbesserung zu geben
fice Vorstand (5 8) trifft die näheren Bestimmungen über die Täuigkeit der
Bremer Zentrale der Arbeitsnachweise.
§ 6.
Die laufenden Geschäite der Bremer Zeutrale der Arbeitsnachweise werden,
nach näherer Anweisung des Vorstandes und des Leiters (§ 7), durch einen Beamten
mit Auspruch auf Ruhegehalt besorgt, den der Senat, nach Auhörung des Vorstandes,
ernennt.
8 7.
ct Für den Offentlichen Arbeitsnachweis und die Bremer Zentrale der Arbeits-
nhnhachweise wird vom Senat, nach Anhßrung des Vorstandes, ein dem Vorstand ver-
antwortlicher, gemeinsamer Leiter bestellt.
88.
Der Offentliche Arbeitsnachweis und die Bremer Zentrale der Arbeitsnachweise
unterstehen einem gemeinsamen Vorstand.
» t Vorstaud besteht aus einem Mitgliede des Seuats als Vorsitzer sowie je
zwei ehrenamtlichen Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die letzteren und