Full text: Gesetzblatt der freien Hansestadt Bremen. Jahrgang 1917. (1)

Gesetzblatt " 
der 
Freien Hansestadt Bremen. 
1917. — 69. 
Inh##: # CK. De ch sfend E stpreit f Klartofsein der Ernte 1917. S. 239. 
  
  
CIX. Bekanntmachung, betreffend Erzeuger-Höchstpreis für 
Herbstkartoffeln der Ernte 1917. 
Vom 21. Oktober 1917. 
Der Erzeuger-Höchstpreis für Herbstkarkoffeln der Ernte 1917 wird bei 
Ablieferung an die Landeskartoffelstelle Bremen für die Stadt Bremen, das Land- 
gebiet und Begesack auf 6 4 für den Zentner einschließlich der in den Be- 
stimmungen der Reichskartoffelstelle für die Kartoffelversorgung im Wirtschaftsjahre 
1917/18 vom 25. August 1917 bekanntgegebenen Schnelligkeitsprämie von 50 Pfennig 
für den Zentner, sowie der Anfuhrprämie in Höhe von 5 Pfennig für jeden ange- 
fangenen Kilometer festgesetzt. 
Für Lieferung von Kartoffeln an bremische Verbraucher auf Grund eines 
Bestellscheines B gelten die diesbezüglichen Bestimmungen der Bekanntmachung der 
Kriegsdeputation vom 11. September 1917, betreffend den Bezug von Winter- 
lortoffeln, wonach der Preis von 
7.— 4 frei Verlodelutin und 
"50 „ „ in den Lagerraum des Empfängers 
nicht oan werden dürfen. 
schlossen Vemen. der Versammlung des Senats am 12. und bekannt 
rnche am 21. Oktober 1 
####eben am 21. Oltober 1917. 
  
Drud und Versag von Car#s Schänemann, Bremen. 71
	        
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