Gesetzblatt "
der
Freien Hansestadt Bremen.
1917. — 69.
Inh##: # CK. De ch sfend E stpreit f Klartofsein der Ernte 1917. S. 239.
CIX. Bekanntmachung, betreffend Erzeuger-Höchstpreis für
Herbstkartoffeln der Ernte 1917.
Vom 21. Oktober 1917.
Der Erzeuger-Höchstpreis für Herbstkarkoffeln der Ernte 1917 wird bei
Ablieferung an die Landeskartoffelstelle Bremen für die Stadt Bremen, das Land-
gebiet und Begesack auf 6 4 für den Zentner einschließlich der in den Be-
stimmungen der Reichskartoffelstelle für die Kartoffelversorgung im Wirtschaftsjahre
1917/18 vom 25. August 1917 bekanntgegebenen Schnelligkeitsprämie von 50 Pfennig
für den Zentner, sowie der Anfuhrprämie in Höhe von 5 Pfennig für jeden ange-
fangenen Kilometer festgesetzt.
Für Lieferung von Kartoffeln an bremische Verbraucher auf Grund eines
Bestellscheines B gelten die diesbezüglichen Bestimmungen der Bekanntmachung der
Kriegsdeputation vom 11. September 1917, betreffend den Bezug von Winter-
lortoffeln, wonach der Preis von
7.— 4 frei Verlodelutin und
"50 „ „ in den Lagerraum des Empfängers
nicht oan werden dürfen.
schlossen Vemen. der Versammlung des Senats am 12. und bekannt
rnche am 21. Oktober 1
####eben am 21. Oltober 1917.
Drud und Versag von Car#s Schänemann, Bremen. 71