Gesetzblatt
Freien Hansestadt Bremen.
1917. — M 80.
Inhalt: Nr. CXXV. Berordnung, betrefsend Anderung der Anlage 1 der rodnug wegen Besörderung
çlähmticher Gegenkäude mitn heauechi S. 285. — Nr. CXXVI. Verordnung, betrefsend 6
sahrung der iannima achena a aber * *5 einer tVolterahiuns #m 5. Dezemder i 1917 *
CXXV. Verordnun, barreffend Aberm der Anlage 1 der Verarpnung
wegen Beförderung gefährlicher Gegenstände mit Kauffahrteischiffen.
Vom 24. November 1917.
Der Senat verordnet:
ßme Anlage 1 der Verordnung vom 7. Mai 1912 (Gesetzbl. S. 69), be-
treffend die Beförderung gefährlicher Gegenstände mit Kauffahrteischiffen, erfährt nach-
stehende nderungen und Ergänzungen:
La. Spreugstoffe.
A. Sprengmittel.
Güterverzeichnis.
1. Gruppe.
Abteilung a.
sbHinter dem mit „Detonit VI“ beginnenden Absotz ist einzufügen:
Detonit 14 auch mit Buchstaben.
2. Gruppe.
Abteilung b.
2) In dem Absatz: „Gesteins Koronit F und F. sind die Worte „und
FI“ zu streichen.
3) Daselbst ist zwischen den mit „Kohlen-Koronit usw.“ und „L. C. Pulver
us“ beginnenden Absätzen als neuer Absatz aufzunehmen:
RKohlen-Perchloratzit und Gesteins-Perchloratzit auch mit
Buchstaben oder Zahlen.
Ausgegeten om 24. November 1917. 6