Full text: Gesetzblatt der freien Hansestadt Bremen. Jahrgang 1917. (1)

Gesetzblatt 
Freien Hansestadt Bremen. 
1917. — M 80. 
Inhalt: Nr. CXXV. Berordnung, betrefsend Anderung der Anlage 1 der rodnug wegen Besörderung 
çlähmticher Gegenkäude mitn heauechi S. 285. — Nr. CXXVI. Verordnung, betrefsend 6 
sahrung der iannima achena a aber * *5 einer tVolterahiuns #m 5. Dezemder i 1917 * 
  
  
CXXV. Verordnun, barreffend Aberm der Anlage 1 der Verarpnung 
wegen Beförderung gefährlicher Gegenstände mit Kauffahrteischiffen. 
Vom 24. November 1917. 
Der Senat verordnet: 
ßme Anlage 1 der Verordnung vom 7. Mai 1912 (Gesetzbl. S. 69), be- 
treffend die Beförderung gefährlicher Gegenstände mit Kauffahrteischiffen, erfährt nach- 
stehende nderungen und Ergänzungen: 
La. Spreugstoffe. 
A. Sprengmittel. 
Güterverzeichnis. 
1. Gruppe. 
Abteilung a. 
sbHinter dem mit „Detonit VI“ beginnenden Absotz ist einzufügen: 
Detonit 14 auch mit Buchstaben. 
2. Gruppe. 
Abteilung b. 
2) In dem Absatz: „Gesteins Koronit F und F. sind die Worte „und 
FI“ zu streichen. 
3) Daselbst ist zwischen den mit „Kohlen-Koronit usw.“ und „L. C. Pulver 
us“ beginnenden Absätzen als neuer Absatz aufzunehmen: 
RKohlen-Perchloratzit und Gesteins-Perchloratzit auch mit 
Buchstaben oder Zahlen. 
Ausgegeten om 24. November 1917. 6
	        
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