40
ringer, die officiellen statistischen Erhebungen weisen im Gegentheile
ein günstigeres Resultat für die Pfalz nach. Es gibt dort weniger
Concurse, nicht mehr Arme und bei weitem weniger uneheliche Geburten
und Verbrechen und Vergehen. Der Pfälzer erfreut sich der
Gewerbefreiheit als eines schätzbaren Gutes, einer Quelle seines gesicherten
allgemeinen Wohlstandes. Der Volksverein von Germersheim
erörterte bei der Agitation um die Gewerbefrage im Jahre 1848:
„Unter den Grundrechten des deutschen Volkes sollte die Gewerbefreiheit
in erster Stelle stehen, sie sei mit den Institutionen, mit dem
Leben der Pfälzer innigst verwachsen. Die Pfalz erfreue sich derselben
seit 57 Jahren, ihr verdanke sie ihre Aufklärung, ihren Wohlstand und
ihren sprüchwörtlich gewordenen heiteren Sinn, und alle seit dem Jahre
1816 eingewanderten Deutschen, namentlich auch die Bayern aus den
diesseitigen Provinzen, befänden sich wohl dabei. Keine Gewalthertschaft
habe diese Institution der Pfalz zu entreißen vermocht, und ein
vom Ministerium Abel versuchter Angriff sei muthig abgeschlagen
worden. Die Theilbarkeit des Grundbesitzes und die freie Arbeit, heißt
es in andern Petitionen, sei die unerschöpfliche Quelle des Wohlstandes,
wie überall, so insbesondere in der Pfalz. Nur die freie Arbeit sicher
vor dem Proletariat, sie begünstige die Begründung der Familie und
den leichteren Erwerb des Eigenthums, sie befördere die Entwicklung
der individuellen Fähigkeiten und schaffe das unschätzbare Selbstvertrauen
des Mannes, aus dem die bürgerliche Selbstständigkeit und politische
Reife herovorgehen. Die Einführung des Gewerbszwangs sei
die gehässige Monopolisirung des Kapitals, und es sei ganz undenkbar,
daß die Reichsversammlung, die in den Grundrechten so große Freiheiten
dem deutschen Volke verliehen habe, die Freiheit der Arbeit beschränken
könne.“
Wir haben mit Zahlen bewiesen, daß in gewerbefreien Staaten
der Nationalwohlstand sich auffallend mehrt, daß somit die Gewerbefreiheit,
wenn nicht als die einzige Ursache dieser Zustände, doch
keineswegs als verderblich oder gar entsittlichend zu erkennen ist,
wie die Gegner der freien Bewegung zu verdächtigen suchen. Ebenso
ließe sich beweisen, daß nur in den Staaten, wo noch die behördliche
Bevormundung des gewerblichen Verkehrs durch allerlei Verordnungen
und Beschränkungen besteht, wo einzelne Klassen auf Kosten
und zum Nachtheile von vielen andern begünstigt und privilegirt find,
wie z. B. in Oesterreich in seinem vorherigen Zustande, ein auffallender
Stillstand oder Abnahme der Production, verderbliche Vergeudung
der wirthschaftlichen Kräfte und Rückgang des Nationalwohlstandes
sich kundgibt. Bessere Beweismittel, als Zahlen, lassen sich
nicht wohl finden.