seitigung der indirekten Steuern in den Gemeinden. 1869 entfielen
in den preußischen Stadtgemeinden 22% des Steueraufkommens
auf indirekte Steuern, 1883/84 nur noch 4%).
Unter dem Eindruck der finanziellen Bedrängnis der Gemeinden
hatte Bismarck ihre Entlastung in sein Finanzprogramm aufgenommen.
Für Preußen beabsichtigte er zunächst, wie er in der Zolltarifrede
am 2. Mai ı879 erklärte:
»Überweisung der Grund- und Gebäudesteuern
an die Provinzen, Kreise und Gemeinden und ÄAufhebung
der Klassensteuer.«
Seit Anfang der 8oer Jahre lieferten die Reichsüberweisungen
den Einzelstaaten die Mittel zur finanziellen Erleichterung der
Gemeinden, entweder in der Form von einmaligen oder fortlaufenden
Zuweisungen, Subventionen und Dotationen oder durch
Übernahme bisher kommunaler Lasten auf die Staatskasse. Durch
die Überweisungen an die Einzelstaaten, bzw. von diesen an die
(remeinden wollte Bismarck die Städte in Stand setzen, ihr Steuersystem
im Sinne der indirekten Steuern zu reformieren. Die Verwendungsgesetzvorlage
von 1880/81 enthält in ihrer Begründung
einen ganzen Abschnitt über die »Notwendigkeit der Ausbildung
der indirekten Kommunalbesteuerung behufs
Ermäßigung des Druckes der direkten Steuerlast.«
Es sind durchaus eigene Gedankengänge Bismarcks, die in
diesen Motiven ausgesprochen werden. Schon im Herbst 1880
hatte er Bitter gegenüber die Forderung gestellt: die Klassensteuer
den Kreisen und Gemeinden zu überweisen mit der Ermächtigung;
sie bei den unteren Stufen beginnend außer Hebung zu setzen
oder durch indirekte Steuern zu ersetzen. »Ich war,«e bemerkte
er dazu, »anfänglich für völlige Abschaffung der Klassensteuer,
aber die Stadtgemeinden können sie nicht entbehren«?). Die Tatsache,
daß Bismarck den Gemeinden die Befugnis, indirekte Abgaben
zu erheben, in weiterem Umfange erschließen wollte, verdient
jedenfalls hervorgehoben zu werden, obwohl zweifelhaft ist, ob bei
dieser Absicht mehr seine Vorliebe für indirekte Steuern überhaupt
maßgebend war oder die Erkenntnis, daß bei einer so umfassenden
Finanzreform, wie er sie plante, nicht nur von oben herunter
reformiert, sondern auch von unten her aufgebaut werden müsse.
ie) Schanz, Der preußische Staatshaushalt usw. Finanzarchiv 1887, S. 309. Auf
die trefflichen Bemerkungen über die damaligen finanziellen Beziehungen zwischen Reich
und Gemeinden sei ausdrücklich verwiesen.
2) 28. Oktober 1880.