thumbs : Die Finanz- und Zollpolitik des Deutschen Reiches.

seitigung  der  indirekten  Steuern  in  den  Gemeinden.  1869  entfielen
in  den  preußischen  Stadtgemeinden  22%  des  Steueraufkommens
auf  indirekte  Steuern,  1883/84  nur  noch  4%).

Unter  dem  Eindruck  der  finanziellen  Bedrängnis  der  Gemeinden
hatte  Bismarck  ihre  Entlastung  in  sein  Finanzprogramm  aufgenommen.
Für  Preußen  beabsichtigte  er  zunächst,  wie  er  in  der  Zolltarifrede
am  2.  Mai  ı879  erklärte:

»Überweisung  der  Grund-  und  Gebäudesteuern
an  die  Provinzen,  Kreise  und  Gemeinden  und  ÄAufhebung
  der  Klassensteuer.«

Seit  Anfang  der  8oer  Jahre  lieferten  die  Reichsüberweisungen
den  Einzelstaaten  die  Mittel  zur  finanziellen  Erleichterung  der
Gemeinden,  entweder  in  der  Form  von  einmaligen  oder  fortlaufenden
  Zuweisungen,  Subventionen  und  Dotationen  oder  durch
Übernahme  bisher  kommunaler  Lasten  auf  die  Staatskasse.  Durch
die  Überweisungen  an  die  Einzelstaaten,  bzw.  von  diesen  an  die
(remeinden  wollte  Bismarck  die  Städte  in  Stand  setzen,  ihr  Steuersystem
  im  Sinne  der  indirekten  Steuern  zu  reformieren.  Die  Verwendungsgesetzvorlage
  von  1880/81  enthält  in  ihrer  Begründung
einen  ganzen  Abschnitt  über  die  »Notwendigkeit  der  Ausbildung
  der  indirekten  Kommunalbesteuerung  behufs
Ermäßigung  des  Druckes  der  direkten  Steuerlast.«

Es  sind  durchaus  eigene  Gedankengänge  Bismarcks,  die  in
diesen  Motiven  ausgesprochen  werden.  Schon  im  Herbst  1880
hatte  er  Bitter  gegenüber  die  Forderung  gestellt:  die  Klassensteuer
den  Kreisen  und  Gemeinden  zu  überweisen  mit  der  Ermächtigung;
sie  bei  den  unteren  Stufen  beginnend  außer  Hebung  zu  setzen
oder  durch  indirekte  Steuern  zu  ersetzen.  »Ich  war,«e  bemerkte
er  dazu,  »anfänglich  für  völlige  Abschaffung  der  Klassensteuer,
aber  die  Stadtgemeinden  können  sie  nicht  entbehren«?).  Die  Tatsache,
  daß  Bismarck  den  Gemeinden  die  Befugnis,  indirekte  Abgaben
  zu  erheben,  in  weiterem  Umfange  erschließen  wollte,  verdient
jedenfalls  hervorgehoben  zu  werden,  obwohl  zweifelhaft  ist,  ob  bei
dieser  Absicht  mehr  seine  Vorliebe  für  indirekte  Steuern  überhaupt
maßgebend  war  oder  die  Erkenntnis,  daß  bei  einer  so  umfassenden
Finanzreform,  wie  er  sie  plante,  nicht  nur  von  oben  herunter
reformiert,  sondern  auch  von  unten  her  aufgebaut  werden  müsse.

ie)  Schanz,  Der  preußische  Staatshaushalt  usw.  Finanzarchiv  1887,  S.  309.  Auf
die  trefflichen  Bemerkungen  über  die  damaligen  finanziellen  Beziehungen  zwischen  Reich
und  Gemeinden  sei  ausdrücklich  verwiesen.

2)  28.  Oktober  1880.