244 Zweites Buch. Allgemeine Soziallehre des Staates.
schrankenloser Majoritätsherrschaft bedeutet¹). Nicht minder
haben die ersten unter den modernen Kommunisten, Babeuf
und seine Anhänger, sich zur Rechtfertigung ihrer wahnsinnigen,
die Gesellschaft in ein Zuchthaus verwandelnden Pläne auf das
„bonheur commun“ berufen²). Unter Berufung auf die utilitarische
Lehre in der Benthamschen Fassung, die als einzigen Zweck
aller sozialen Einrichtungen das größtmögliche Glück der größtmöglichen
Zahl erklärt, kann die Vernichtung der ihrer Natur
nach nur von einer Minderzahl zu pflegenden höchsten geistigen
Interessen, die völlige geistige und sittliche Nivellierung auf das
Maß der Tiefstehenden, da zwar der Hochstehende herabgedrückt,
nie aber umgekehrt der durchschnittlich Veranlagte zur
größten Höhe emporgehoben werden kann, als letzte Konsequenz
des staatlichen Handelns gefordert werden³). Jeder Fortschritt,
jede Verbesserung des Bestehenden, jedes Opfer der Gegenwart
für eine fernere Zukunft kann unter dem Gesichtspunkte des
Wohles verworfen werden. Zudem wird das Wohl stets parteimäßig
oder nach den subjektiven Anschauungen der jeweiligen
Gewalthaber bestimmt.
Es fehlt eben der reinen Wohlfahrts- oder Nützlichkeitstheorie
jedes Maß, jede innere Begrenzung. Das ihr innewohnende
Wahrheitselement kann nur durch sorgfältige Zergliederung
der konkreten Staatsaufgaben gewonnen werden, eine
Aufgabe, die sich die Gründer und Anhänger dieser abstrakten
Theorie niemals klar gemacht haben.
b) Die ethische Theorie. Nah verwandt mit der
vorigen Theorie ist die Lehre, welche in der Verwirklichung der
Sittlichkeit den Zweck des Staates erblickt, indem sie das
Wohl näher als sittliches Wohl faßte. Sie ist in den politischen
Theorien der Hellenen erzeugt worden. Plato stellt seinem
Idealstaate das Ziel, die mit der gesamten Tugend zusammenfallende
Gerechtigkeit zu verwirklichen, und nach Aristoteles
besteht der um des bloßen Lebens willen entstandene Staat zur
1) Jakobinische Verfassung vom 24. Juni 1793 Art. I. Le but de la
société est le bonheur commaun.
2) Vgl. Lorenz Stein Geschichte der sozialen Bewegung in Frankreich
I S. 176 ff.
3) Darüber vortreffliche Ausführungen bei Ed. v. Hartmann Phänomenologie
des sittlichen Bewußtseins 1879 S. 589 ff.