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Nur einmal hatte v. Starck Gelegenheit, bei einer Abstimmung im Justizausschusse
mit der schwarzburg-rudolstädtischen Stimme entscheidend mitzuwirken,
da er als Stellvertreter bei der Beratung des Entwurfs zum Alters= und
Invaliditäts-Versicherungsgesetz in derjenigen Sitzung zu stimmen berufen war,
in welcher die Mitaufnahme der Altersversicherung zur Frage stand. Dieselbe
wurde vom Fürsten Bismarck aus politischen Rücksichten sehr gewünscht und
durch die Abstimmung Starcks bei sonstiger Stimmengleichheit zum Beschluß
erhoben.