Metadata : Fürst Bismarck und der Bundesrat. Fünfter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1881-1900). (5)

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Nur  einmal  hatte  v.  Starck  Gelegenheit,  bei  einer  Abstimmung  im  Justizausschusse
  mit  der  schwarzburg-rudolstädtischen  Stimme  entscheidend  mitzuwirken,
da  er  als  Stellvertreter  bei  der  Beratung  des  Entwurfs  zum  Alters=  und
Invaliditäts-Versicherungsgesetz  in  derjenigen  Sitzung  zu  stimmen  berufen  war,
in  welcher  die  Mitaufnahme  der  Altersversicherung  zur  Frage  stand.  Dieselbe
wurde  vom  Fürsten  Bismarck  aus  politischen  Rücksichten  sehr  gewünscht  und
durch  die  Abstimmung  Starcks  bei  sonstiger  Stimmengleichheit  zum  Beschluß
erhoben.