Full text: Gesetz über den vaterländischen Hilfsdienst.

Vorwort. 
Die vorliegende Arbeit wurde dadurch veranlaßt, daß zahl- 
reiche Anfragen aus vielen Bevölkerungskreisen ergaben, daß über 
die Vorschriften des Gesetzes und insbesondere über die Tragweite 
einer Reihe von Bestimmungen erhebliche Zweifel bestanden, daß 
also der Gesetzestext allein nicht zum vollen Verständnis aus- 
reichte. So ging aus Anfragen hervor, daß einzelnen Vorschriften 
zufolge ihrer Fassung eine größere Bedeutung beigelegt wurde, 
als sie haben sollen, und daß wieder die Bedeutung anderer Vor- 
schriften unterschätzt wurde, auch, daß Bestimmungen vermißt 
wurden, welche das Gesetz in kurzen Satzteilen enthält. Es erschien 
deshalb zweckmäßig, neben der vollständigen Wiedergabe des Ge- 
setzestextes kurze Ausführungen zur Erläuterung der Bestimmun- 
gen und zur Darlegung ihres Zusammenhanges miteinander 
und mit dem bestehenden Recht zu geben. Hierbei wurden haupt- 
sächlich und als sicherstes Auslegungsmaterial die Grundsätze ver- 
wertet, welche aus übereinstimmenden Erklärungen der Regierung 
und der Mehrheit des Reichstages bei der Beratung des Gesetzes 
zu entnehmen sind. 
Möge die Schrift ihren Zweck dahin erfüllen, das Verständ- 
nis des Gesetzes zu fördern und dadurch die Bereltwilligkeit zu 
seiner Durchführung im Interesse des Vaterlandes zu verstärken. 
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