Full text: Gesetz betr. Den vaterländischen Hilfsdienst.

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§ 15. 
Berechnung der jeder Vorschlagsliste zuge- 
fallenen Stimmenzahl. 
Nach Oeffnung der Stimmzettelkastens oder der mehreren 
Kästen durch den Wahlleiter (Wahlvorstand) werden die 
Stimmzettel aus den Wahlumschlägen entnommen und die auf 
jede Vorschlagsliste entfallenen Stimmen zusammengezählt. Da- 
bei ist die Gültigkeit der Stimmzettel zu prüfen. 
8 16. 
Verteilung der Mitgliederstellen auf die 
Vorschlagslisten. 
Die den einzelnen Vorschlagslisten zugefallenen Stimmen- 
zahlen (§ 15) werden der Reihe nach durch 1, 2, 3, 4 usw. bis 
zur Höchstzahl der zu Wählenden geteilt; unter den so gefun- 
denen Zahlen werden soviel Höchstzahlen ausgesondert und der 
Größe nach geordnet, als Mitglieder zu wählen sind. Jede Vor- 
schlagsliste erhält so viel Mitgliederstellen zugeteilt, wie Höchst- 
zahlen auf sie entfallen. Wenn eine Höchstzahl auf mehrere 
Vorschlagslisten zugleich entfällt, so entscheidet das Los darüber, 
welcher dieser Vorschlagslisten die nächste Stelle zukommt. 
Wenn eine Vorschlagsliste weniger Bewerber enthält als 
Höchstzahlen auf sie entfallen, so gehen die überschüssigen Stellen 
auf die Höchstzahlen der anderen Vorschlagslisten über. 
§ 17. 
Verteilung der Bewerber innerhalb der Vor- 
schlagslisten. 
Die Reihenfolge der Bewerber innerhalb der einzelnen 
Vorschlagslisten bestimmt sich nach der Reihenfolge ihrer Be- 
nennung. Würde eine Person wegen ihrer Benennung auf 
mehreren Vorschlagslisten mehrfach gewählt sein, so gilt sie als 
gewählt auf Grund der Liste, auf der ihr die größte Höchstzahl 
zufällt; bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los. Bei 
den anderen Listen tritt an Stelle des bereits als gewählt 
geltenden Bewerbers der nächstbenannte Bewerber. 
8 18. 
Ersatzmänner. 
Nach den Grundsätzen der 88 16 und 17 werden so viel Er— 
satzmänner ausgeschieden, wie zu wählen sind.
	        
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