Full text: Handbuch der während des Krieges ergangenen Verordnungen des stellv. Generalkommandos XIII. (Königl. Württ.) Armeekorps mit Einschluß nicht veröffentlichter Erlasse.

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Die Firma X besitzt am 1. Januar 1917 folgende Vorräte: In zweifach Unter- 
garn 1000 Yards Etikettnummer 20—100. 
Weiß . . . ....25Dutzend 
In dreifach Glanzgarn: 
200 Yards, weiß, Etikettnummer 10—400 .. . . 75 „ 
200 „ weiß, Etilettnummer 60—100 51 „ 
200 „ schwarz, Etikettnummer 10—50 25 „ 
200 „ schwarz, Etikettnummer 60—100. 10 „ 
500 „ schwarz, Etikettnummer 34—50 15 
500 m weiß, Etikettnummer 10—20 22390 Stück 
500 „ schwarz, Etikettnummer 10—20 110 „ 
Sie meldet: 
Zweifach Untergarn 1000 Yards weiß 2 Gros 
Dreifach Glanzgarn 
200 Yards, weiß bis Etikettnummer 50 6 „ 
200 „ weiß über Etikettnummer S0 4 „ 
200 „ schwarz mneichts 
500 „ schwarz bis Etiketlnummer 50. 1 Gros 
500 m weiß .. ...200Stück 
500,, schwarz ......... nichts 
(veil unter 1 Gros). 
2. wenn sie nach dem Gewicht aufgemacht sind, diejenigen Vorräte einer Lager- 
stelle, welche in derselben Zwirnung (zweifach, dreifach usw.) und Farbe, jedoch 
ohne Rücksicht auf Qualität, Aufmachung und Etikettnummer weniger als 
10 kg betragen. 
Angefangene Kilogramm sind nicht meldepflichtig. 
Beispiel: 
Die Firma X besitzt: 
An zweifach Trikotagennähzwirn 
roh und gebleicht je 100 kg auf Kreuzspulen zu 50 8 
roh und gebleicht je 50 kg auf Kreuzspulen zu 100 „ 
an dreifach Mattgarn 
gebleicht: bis Etikettnummer 50:200 Holzrollen zu 50 „ 
über „ 50:300 „ „ 50 „ 
schwarz: bis „ 50: 10 „ „ 50 „ 
Sie meldet: 
Zweifach: 150 kg roh 
150 kg gebleicht 
Dreifach: gebleicht bis Etikettnummer 5 10 kg 
über Etikettnummer 550 10 „ 
schwanz iiiichts. 
II. BeHi Flachs-, Hanf= und Ramie- Nähfaden, 
1. wenn sie nach der Länge aufgemacht sind, diejenigen Vorräte einer Lager— 
stelle, welche in einer Sorte weniger als 50 000 m betragen; 
2. wenn sie nach dem Gewicht aufgemacht sind, diejenigen Vorräte einer Lager- 
stelle, welche in einer Sorte weniger als 10 kg betragen. 
Beispiel: 
Die Firma X besitzt von 
1. Kurzhaspelzwirn 125 Stück der Weife 80 cm 20/4’ 122 868 m Inhalt 
weiß 2 fach, 
Knäuelzwirn 20 Schachteln zu 20 Knäueln zu 100 m schwarz 2 fach, 
Langhaspelzwirn 5 Stück 210 cm 60/2f 122 10 080 m Inhalt rohgrau 
3 fach, 
Kärtchenzwirn 15 Schachteln zu 100 Kärtchen zu 40 m gelb 2 fach, 
Sacknähzwirn 325 kg a Kreuzspulen Nr. 14 rohgrau 3 fach, 
Rollenzwirn 2 Schachteln zu 10 Rollen zu 50 g Nr. 25 gelb, 
Hanssattlergarn 10 kg roh, 
Schuhgarn 3 m 15 kg. 
o — S M S e
	        
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