Full text: Handbuch der während des Krieges ergangenen Verordnungen des stellv. Generalkommandos XIII. (Königl. Württ.) Armeekorps mit Einschluß nicht veröffentlichter Erlasse.

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Uebersichtstafel zu der Bekannt 
  
1. 
Beschlagnahmte Warengattungen 
  
  
2. 
Spinnstoffe 
  
ö 
3. 
Farbe 
  
Gruppe IV: Farbige Wäschestoffe un 
  
— 
Leibwäschestoffe ohne Rücksicht auf die Breite (Stoffe, ge- 
eignet für Hemden, Unterhosen und Unterröcke), wie z. B. 
Oxford, Zephir, Kattun (gerauht und ungerauht), Flanelle, 
Fancy, Barchente (ein= und zweiseitig gerauht) usw. 
. Bettzeugstoffe, wie z. B. Strohsackstoffe, Bett= und Matratzen- 
drelle, Bettzeuge (Züchen und Chellas) usw. 
Stoffe zur Krankenbekleidung wie z. B. Lazarettdrelle, Kadetts, 
Regattas usw. 
uHandtücher, abgepaßt und im Stück, auch gestreift gemustert. 
  
Wolle, Kunstwolle, 
Baumwolle, Kunst- 
baumwolle, Bast- 
fasern (Flachs, Hanf, 
Jute) oder Abfälle 
und Mischungen ver- 
schiedener Spinn- 
stoffe, auch unter Mit- 
verwendung von 
Papier 
  
farbig (stückgefärbt, 
garnfarbig oder 
bedruckt) 
  
Gruppe V: Farbigt 
  
E———dh — 
Futterköper, Futterkaliko, Futternessel und Futterboy, Zwirn- 
tuch, Molton u. dgl. 
Aermelfutter, Taschenfutter. 
u Halsbindenstoffe. 
"Helmbezugstoffe u. dgl. 
  
Wolle, Kunstwolle, 
Baumwolle, Kunst- 
baumwolle, Bast- 
fasern (Flachs, Hanf, 
Jute) oder Abfälle u. 
Mischungen verschie- 
dener Spinnstoffe ½. 
  
einfarbig (sowohl 
stückgefärbt als aus 
garnfarbig) in gran 
feldgrau, graugrün, 
graublau, braun, 
schwarz und khaki. 
  
Gruppe VI: Rohe und gebleichte Wäsche- 
  
  
Leibwäschestoffe ohne Rücksicht auf die Breite (Stoffe, 
ge- 
eignet für Hemden, Unterhosen, Unterröcke) sowie Stoffe für 
Futterzwecke, wie z. B. Barchente, Fancy, Flanelle (gerauht 
und ungerauht), Kaliko, Nessel, Kattun, Köper (auch ent- 
schlichtet), Schirting, Dowlas, Renforcê5, Créas und Hemden- 
leinen (in halb= und reinleinen), Rohleinen usw., 
Bettzeugstoffe, wie z. B. Strohsackstoffe, Bett= und Matratzen- 
drelle, Bettzeuge, Bettlakenstoffe, auch gemustert. 
4Handtücher, abgepaßt und im Stück, auch durch Bindung 
gemustert, 
uZwischenfutterstoffe, wie rohleinenes und halbleinenes Zwischen- 
futter, Klötzelleinen, Steifleinen (Wattierleinen, Leimleinen) 
usw. 
Drillich-Anzugstoffe. 
Rohware für Anzugstoffe, außer für Drillich- 
anzüge, fällt unter Gruppe I. 
  
Baumwolle, Kunst- 
baumwolle, Bast- 
fasern (Flachs, Hauf, 
Jute) oder Abfälle 
und Mischungen 
verschiedener Spinn- 
stoffe, auch unter 
Mitverwendung von 
Papier 
  
roh oder gebleicht 
  
Gruppe VII: Segel- 
  
0O% NV — 
. Planstoffe, - Markif enstoffe, 
Segeltuche, wie z. B. Marine-Köpertuch, Bramtuch, Persenning- 
tuch, Schiertuch, 
Zeltbahnstoffe und Zeltstoffe, 
TDornister-, 
Tränkeimer-, Brotbeutel-, Rucksack-, Packtaschen-, 
Futtersack-, Schuhzeugstoffe. 
Baumwolle, Kunst- 
baumwolle, Bastfasern 
(Flachs, Hanf, Jute) 
oder Abfälle und 
Mischungen verschie- 
dener Spinnstoffe 1) 
alle Farben 
glatt und gemustert 
Gruppe VI 
  
Glatte Gewebe in Leinwand= oder Köperbindung, soweit sie nicht 
in anderen Gruppen meldepflichtig sind. 
1) Siehe Nachtragsbekanntmachung. 
  
Baumwolle, Kunst- 
baumwolle, Bast- 
fasern (Flachs, Hauf, 
Jute) oder Abfälle 
und Mischungen ver- 
schiedener Spinn- 
stoffe auch unter Mit- 
verwendung v. Papier 
  
roh oder einfarbig 
(garn= oder stück- 
farbig) in gelben, 
grauen, feldgrauen, 
hellbraunen khaki- 
artigen oder grünen 
Farbtönen
	        
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