tafel.
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schlagnahmter Stoffe ist nur auf Grund von
Ausnahme der in B, Cu. D genannten Fälle.
Sonderbestimmung
Ausnahme von der
Meldepflicht
□
D
4
F
Ohne Erlaubnisschein ist
gestattet Verarbeitung und
Verbrauch vorrätiger und be-
zogener Mengen, wenn der
monatliche Gesamtverbrauch
bei der Verwendung aller
Arten einer Stoffgattung
kleiner ist als:
Für folgende Arbeitsgänge
ist, auch wenn es sich nicht
um Aufträge der deutschen
Militär= oder Marine-
behörden nach Spalte B
handelt, nie ein Erlaubnis-
schein erforderlich
Für folgende Arbeitsgänge,
auch wenn es sich um Auf-
träge der deutschen Militär-
oder Marinebehörden nach
Spalte B handelt, ist stets
ein Erlaubnisschein
erforderlich
Nicht meldepflichtig
(aber beschlagnahmt) sind
Vorräte, deren Gesamt-
menge aller Arten einer
Stoffgattung am 1. eines
jeden Monats kleiner ist
als:
1 kg Salpeterstickstoff
(Inhalt)
Verdichtung von Salpeter-
säure; „Mischen“ von Sal-
petersäuremit Schwefelsäure
(auch rauchender)
Verarbeitung von beschlag-
nahmten salpetersauren
Salzen in andere beschlag-
nahmte salpetersaure Salze
oder in Salpetersäure
75 kg Salpeterstickstoff
Gnhalt)
1 kg Toluol
Verarbeitung von rohem
20 kg. Toluol
(Inhalt) zu gereinigtem und reinem (Inhalt)
Toluol
0,0 kg Kampfer — — 20 kg Kampfer
Inhalt) Gnhalt)
0, kg Glhyzerin Arbeitsgänge, welche zurErzeugung von destilliertem 50 kg Glgyzerin
(Inhalt)
Erzeugung von Roh= und
Dynamitglyzerin führen,
(z. B. Reinigung, Ein-
dampfung)
Glyzerin jeder Art mit Aus-
nahme von Dynamitglyzerin
(Inhalt,)
50 kg Schwefel
Verdichtung von Schwefel-
Verarbeitung von Schwefel,
1 500 kg Schwefel
(Inhalt) säure; „Mischen“ von Schwefelkies und Zinkblende (Inhalt)
Schwefelsäure (auch rauchen= in rauchende und wässerige
der) mit Salpetersäure; Schwefelsäure; Herstellung
Verbrauch von Schwefelsäure von schwefelsaurem
zur Herstellung von Ammoniak, Reinigen von
Salpetersäure Benzol, Toluol und Solvent-
naphta
25 kg Chlor – Verarbeitung von 125 kg Chlor
(Inhalt) (Inhalt)
gasförmigem und flüssigem
Chlor