Full text: Handbuch der während des Krieges ergangenen Verordnungen des stellv. Generalkommandos XIII. (Königl. Württ.) Armeekorps mit Einschluß nicht veröffentlichter Erlasse.

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Uebersich 
  
B 
D 
  
  
Erlaubt wird 
die Verarbei- 
  
  
     
   
  
  
  
tung beschlag- Ohne weiteres ist erlaubt: Erlaubt 
5 Ohne weiteres sind erlaubt: nahmter Stoffe Verkauf beschlagnahmter Lieferm 
Stoffgattung Verarbeitung und zu anderen be= Vorräte (vgl. jedoch wegen (Versan) 
* Verbrauch beschlagnahmter Siagn auden Lieferung [Versand!] ver- Mi 
Bestände und Zugänge wandlung) kaufter Mengen Spalte D) gnahn 
anderen als den an 
unter 
A Genannten 
a Salpeterstickstoff (Inhalt), denjenigen Besitzern, die in nur auf Grund Militär-, Marinebehörden, 
in Natron-(Chile), 
Kali-, Kalk-(Norge)-, 
Ammoniaksalpeter 
ihren Büchern ausweisen, 
daß sie mit den verbrauch- 
ten Mengen unter bestmög- 
licher Ausbeute unmittel- 
bar Aufträge der deutschen 
Armee oder Marine auf 
Sprengstoffe und Pulver 
ausführen; 
  
von Umwand- 
lungserlaub= 
nisscheinen 
gemäß §5b I 
Friedr. Krupp (Essen), 
Kriegschemikalien-Aktien- 
gesellschaft, Berlin W 66, 
Mauerstr. 63/65; 
  
  
  
Salpeterstickstoff (Inhalt) 
in Salpetersäure jeder 
Grädigkeit, auch gemischt 
und verunreinigt 
denjenigen Besitzern, die in 
ihren Büchern ausweisen, 
daß sie mit den verbrauch- 
ten Mengen unter bestmög- 
licher Ausbeute unmittel- 
bar Aufträge der deutschen 
Armee oder Marine auf 
Sprengstoffe und Pulver 
ausführen; 
nur auf Grund 
von Umwand- 
lungserlaub= 
nisscheinen 
gemäß § 5 b 1 
Militär-, Marinebehörden, 
Friedr. Krupp (Essen), 
Kriegschemikalien-Aktien- 
gesellschaft, Berlin W 66, 
Mauerstr. 63/65, 
unter A genannte Ver- 
braucher für die unter A 
genannten Bedürfnisse, 
Kundschaft der Verbraucher 
im Sinne des 8§ 5e, 
2. Satz; 
  
nur auf Gr 
von Verse 
erlaubni 
scheinen g# 
§ 50 M 
  
Toluol (Inhalt) in rohem, 
gereinigtem, reinem Toluol 
oder in Erzeugnissen, die 
durch Verarbeitung von 
Toluol entstanden sind, 
insbesondere in 
Nitrotoluolen aller Art 
denjenigen Besitzern, die in 
ihren Büchern ausweisen, 
daß sie mit den verbrauch- 
ten Mengen unter bestmög- 
licher Ausbeute unmittel- 
bar Aufträge der deutschen 
Armee oder Marine auf 
Sprengstoffe und Pulver 
ausführen; 
  
nur auf Grund 
von Umwand- 
lungserlaub- 
nisscheinen 
gemäß 856b1 
  
Militär-, Marinebehörden, 
Friedr. Krupp (Essen), 
Kriegschemikalien-Aktien- 
gesellschaft, Berlin W 66, 
Mauerstr. 63/65; 
  
  
Japankampfer (Inhalt) in 
Japankampfer jeder Auf- 
bereitung (gleichgültig, wo 
die Aufbereitung stattfand) 
auch in Kampferpulver 
und Kampferblume 
  
  
  
denjenigen Besitzern, die in 
ihren Büchern ausweisen, 
daß sie mit den verbrauch- 
ten Mengen unter bestmög- 
licher Ausbeute unmittel- 
bar Aufträge der deutschen 
Armee oder Marine auf 
Sprengstoffe, Pulver und 
Medikamente ausführen; 
  
nur auf Grund 
von Umwand- 
lungserlaub= 
nisscheinen 
gemäß §5b I. 
  
Militär-, Marinebehörden, 
Friedr. Krupp (Essen), 
Kriegschemikalien-Aktien- 
gesellschaft, Berlin W 66, 
Mauerstr. 63/65, 
unter A genannte Ver- 
braucher für die unter A 
genannten Bedürfnisse, 
Kundschaft der Verbraucher 
im Sinne des § de, 
2. Satz; 
  
  
  
nur auf Gat 
von Versarl# 
erlaubni 
scheinen gen, 
röbun 
D 
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nur auf Gm 
von Versan 
erlaubnis 
scheinen gem 
§ 5b.
	        
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