Full text: Bürgerkunde.

Die politischen Gemeinden 239 
gruppen (die Parteien) nach dem Verhältnis der hierfür abgegebenen 
Stimmen verteilt wird. Die gewählten Abgeordneten sollen unter— 
einander in demselben Zahlenverhältnis stehen, in dem die Stimmen 
der einzelnen in die Wahl eintretenden Parteien stehen. 
Dieser Zweck kann auf verschiedene Weise erreicht werden. Für 
die bayerischen Gemeindewahlen wurde das sogenannte propor- 
tionale Listensystem gewählt. Es hat jede Partei eine soge- 
nannte Vorschlagsliste aufzustellen, enthaltend die Kandidaten der 
Partei. Nach der Wahl wird festgestellt, wie viel Stimmen auf jede 
gewählte Person treffen und wie viel gültige Stimmen (gleichgültig 
für welche Kandidaten) im ganzen abgegeben worden sind, diese Zahl 
z. B. 410 190, wird durch die Zahl der zu besetzenden Stellen, z. B. 20, 
geteilt. Dadurch steht fest, welche Stimmenzahl durchschnittlich auf 
einen Kandidaten trifft, das sind im gegebenen Falle 1 19 532,8. 
Dann wird gezählt, wie viele der abgegebenen Stimmen auf die 
Kandidaten jeder Vorschlagsliste zusammentreffen, z. B. auf die Vor- 
schlagsliste A 243 809 Stimmen; diese Zahl wird durch die Durch- 
schnittszahl, in unserem Falle 19 532,8, geteilt und der Vorschlagsliste 
werden dann soviel Stellen zugewiesen, als sich bei dieser Teilung 
ergeben, d. i. in unserem Falle 12. Ist diese Zahl geringer, als die 
Zahl der in der Vorschlagsliste eingestellten Kandidaten, die in 
unserem Falle vielleicht 30 beträgt, so sind unter diesen 30 Personen 
jene 12 gewählt, die die meisten Stimmen unter den Kandidaten 
dieser Liste erhalten haben. 
Das Listensystem kann ein freies oder ein gebundenes 
Listensystem sein. In dem letzteren Falle kann nur ganz im Anschlusse 
an die aufgestellten Vorschlagslisten gewählt werden; das bayerische 
Recht hat das erstere System gewählt. Darnach kann der Wähler 
für Kandidaten verschiedener Vorschlagslisten stimmen. Es ist in dem 
bayerischen Gesetz weiter bestimmt, daß für Kandidaten gestimmt 
werden kann, die auf keiner Liste stehen. Diese sind dann gewählt, 
wenn auf sie eine höhere als die Durchschnittszahl, d. i. in unserem 
Falle 19532,8, trifft. Durch die Aufstellung der Vorschlagslisten wird 
erreicht, daß die Stimmen, die der einzelne mehr als die Durchschnitts- 
zahl erhält, den übrigen mit ihm in einer Vorschlagsliste enthaltenen 
Personen zugute kommt, während, wenn er als Einzelkandidat auf- 
sütt, die Stimmen, die er über die Durchschnittszahl erhält, verloren 
ind. 
Man hat weiter in Bayern das System der verbundenen 
Listen gewählt. Es kann nämlich den Vorschlagslisten die Er- 
" Aus rechnerischen Gründen wird di : ., 
um 1 vernahrech sch in wird die Zahl der Kandidaten hierbei 
726 
727 
728
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.