Die politischen Gemeinden 239
gruppen (die Parteien) nach dem Verhältnis der hierfür abgegebenen
Stimmen verteilt wird. Die gewählten Abgeordneten sollen unter—
einander in demselben Zahlenverhältnis stehen, in dem die Stimmen
der einzelnen in die Wahl eintretenden Parteien stehen.
Dieser Zweck kann auf verschiedene Weise erreicht werden. Für
die bayerischen Gemeindewahlen wurde das sogenannte propor-
tionale Listensystem gewählt. Es hat jede Partei eine soge-
nannte Vorschlagsliste aufzustellen, enthaltend die Kandidaten der
Partei. Nach der Wahl wird festgestellt, wie viel Stimmen auf jede
gewählte Person treffen und wie viel gültige Stimmen (gleichgültig
für welche Kandidaten) im ganzen abgegeben worden sind, diese Zahl
z. B. 410 190, wird durch die Zahl der zu besetzenden Stellen, z. B. 20,
geteilt. Dadurch steht fest, welche Stimmenzahl durchschnittlich auf
einen Kandidaten trifft, das sind im gegebenen Falle 1 19 532,8.
Dann wird gezählt, wie viele der abgegebenen Stimmen auf die
Kandidaten jeder Vorschlagsliste zusammentreffen, z. B. auf die Vor-
schlagsliste A 243 809 Stimmen; diese Zahl wird durch die Durch-
schnittszahl, in unserem Falle 19 532,8, geteilt und der Vorschlagsliste
werden dann soviel Stellen zugewiesen, als sich bei dieser Teilung
ergeben, d. i. in unserem Falle 12. Ist diese Zahl geringer, als die
Zahl der in der Vorschlagsliste eingestellten Kandidaten, die in
unserem Falle vielleicht 30 beträgt, so sind unter diesen 30 Personen
jene 12 gewählt, die die meisten Stimmen unter den Kandidaten
dieser Liste erhalten haben.
Das Listensystem kann ein freies oder ein gebundenes
Listensystem sein. In dem letzteren Falle kann nur ganz im Anschlusse
an die aufgestellten Vorschlagslisten gewählt werden; das bayerische
Recht hat das erstere System gewählt. Darnach kann der Wähler
für Kandidaten verschiedener Vorschlagslisten stimmen. Es ist in dem
bayerischen Gesetz weiter bestimmt, daß für Kandidaten gestimmt
werden kann, die auf keiner Liste stehen. Diese sind dann gewählt,
wenn auf sie eine höhere als die Durchschnittszahl, d. i. in unserem
Falle 19532,8, trifft. Durch die Aufstellung der Vorschlagslisten wird
erreicht, daß die Stimmen, die der einzelne mehr als die Durchschnitts-
zahl erhält, den übrigen mit ihm in einer Vorschlagsliste enthaltenen
Personen zugute kommt, während, wenn er als Einzelkandidat auf-
sütt, die Stimmen, die er über die Durchschnittszahl erhält, verloren
ind.
Man hat weiter in Bayern das System der verbundenen
Listen gewählt. Es kann nämlich den Vorschlagslisten die Er-
" Aus rechnerischen Gründen wird di : .,
um 1 vernahrech sch in wird die Zahl der Kandidaten hierbei
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