Full text: Bürgerkunde.

Die Mittelschulen 261 
Lateinschulen den Titel Subrektor, die ordentlichen Lehrer der erste— 
ren den Titel Gymnasiallehrer, die der letzteren den Titel Studien— 
lehrer. Am Schlusse der sechsten Klasse findet an den Progymnasien 
eine Abgangsprüfung statt. Schüler, die von einer Lateinschule an 
ein Gymnasium oder an ein Progymnasium übertreten, werden nur 
auf Probe aufgenommen. Mit den drei unteren Klassen der Pro— 
gymnasien und Lateinschulen können Realklassen verbunden werden. 
4. Die Realgymnasien bezwecken, auf dem in den unteren 
drei Klassen des humanistischen Gymnasiums gelegten Grunde wei— 
terbauend, eine höhere allgemeine Bildung unter besonderer Beto— 
nung der mathematisch-naturwissenschaftlichen Fächer zu gewähren. 
Sie umfassen sechs Jahreskurse mit den Ordnungsziffern vier bis 
neun. Der lateinischen und der französischen Sprache ist eine nicht 
unerhebliche Stundenzahl gewidmet. Das Aufnahmealter ist ent— 
sprechend dem Aufnahmealter bei den humanistischen Gymnasien 
geregelt. Für den Vorstand und den Lehrerrat gilt das bei den 
humanistischen Gymnasien Gesagte. Den Lehrerrat bilden jedoch hier 
nicht die Ordinarien, sondern die Lehrer gewisser (der wichtigeren) 
Fächer. Die Bezeichnung der Lehrer ist die gleiche wie bei den huma- 
nistischen Gymnasien. Eine Anzahl der Realgymnasien hat nun einen 
selbständigen Unterbau. 
5. Die Realschulen sollen auf sprachlich-historischer und 
mathematisch-naturwissenschaftlicher Grundlage eine höhere bürger- 
liche Bildung gewähren; sie umfassen sechs Jahresklassen. Ausnahms- 
weise kann auch die Errichtung von Realschulen gestattet werden, 
die nur die vier unteren Klassen umfassen, sogenannte „vierklassige 
Realschulen". Für Schüler der 5. und 6. Klasse kann eine besondere 
Handelsabteilung gebildet werden. Wegen des Eintritts- 
alters gilt das bei den humanistischen Gymnasien Gesagte. Der Vor- 
stand führt den Titel Rektor; die ordentlichen Lehrer werden als 
Reallehrer bezeichnet; nach Bedarf werden Assistenten aufgestellt. 
Es besteht ein Lehrerrat mit denselben Aufgaben und mit ähnlicher 
Zusammensetzung wie bei den Realgymnasien. Mit den drei unteren 
Klassen von Realschulen können Lateinklassen verbunden werden. 
6. Oberrealschulen bestehen in Bayern erst seit 1. Septem- 
ber 1907; sie sollen allgemein bildende Unterrichtsanstalten mit dem 
Ziele der Vorbereitung zum Hochschulstudium sein. An der Spitze 
steht der Rektor, der bei einigen Anstalten den Titel Oberstudienrat 
führt, neben diesem steht ein Konrektor; die Lehrer führen die Be- 
zeichnungen Professor oder Reallehrer; zur Aushilfe werden Assisten- 
ten beigegeben. Die Anstalten umfassen neun Jahreskurse, die Mehr- 
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