Die Mittelschulen 261
Lateinschulen den Titel Subrektor, die ordentlichen Lehrer der erste—
ren den Titel Gymnasiallehrer, die der letzteren den Titel Studien—
lehrer. Am Schlusse der sechsten Klasse findet an den Progymnasien
eine Abgangsprüfung statt. Schüler, die von einer Lateinschule an
ein Gymnasium oder an ein Progymnasium übertreten, werden nur
auf Probe aufgenommen. Mit den drei unteren Klassen der Pro—
gymnasien und Lateinschulen können Realklassen verbunden werden.
4. Die Realgymnasien bezwecken, auf dem in den unteren
drei Klassen des humanistischen Gymnasiums gelegten Grunde wei—
terbauend, eine höhere allgemeine Bildung unter besonderer Beto—
nung der mathematisch-naturwissenschaftlichen Fächer zu gewähren.
Sie umfassen sechs Jahreskurse mit den Ordnungsziffern vier bis
neun. Der lateinischen und der französischen Sprache ist eine nicht
unerhebliche Stundenzahl gewidmet. Das Aufnahmealter ist ent—
sprechend dem Aufnahmealter bei den humanistischen Gymnasien
geregelt. Für den Vorstand und den Lehrerrat gilt das bei den
humanistischen Gymnasien Gesagte. Den Lehrerrat bilden jedoch hier
nicht die Ordinarien, sondern die Lehrer gewisser (der wichtigeren)
Fächer. Die Bezeichnung der Lehrer ist die gleiche wie bei den huma-
nistischen Gymnasien. Eine Anzahl der Realgymnasien hat nun einen
selbständigen Unterbau.
5. Die Realschulen sollen auf sprachlich-historischer und
mathematisch-naturwissenschaftlicher Grundlage eine höhere bürger-
liche Bildung gewähren; sie umfassen sechs Jahresklassen. Ausnahms-
weise kann auch die Errichtung von Realschulen gestattet werden,
die nur die vier unteren Klassen umfassen, sogenannte „vierklassige
Realschulen". Für Schüler der 5. und 6. Klasse kann eine besondere
Handelsabteilung gebildet werden. Wegen des Eintritts-
alters gilt das bei den humanistischen Gymnasien Gesagte. Der Vor-
stand führt den Titel Rektor; die ordentlichen Lehrer werden als
Reallehrer bezeichnet; nach Bedarf werden Assistenten aufgestellt.
Es besteht ein Lehrerrat mit denselben Aufgaben und mit ähnlicher
Zusammensetzung wie bei den Realgymnasien. Mit den drei unteren
Klassen von Realschulen können Lateinklassen verbunden werden.
6. Oberrealschulen bestehen in Bayern erst seit 1. Septem-
ber 1907; sie sollen allgemein bildende Unterrichtsanstalten mit dem
Ziele der Vorbereitung zum Hochschulstudium sein. An der Spitze
steht der Rektor, der bei einigen Anstalten den Titel Oberstudienrat
führt, neben diesem steht ein Konrektor; die Lehrer führen die Be-
zeichnungen Professor oder Reallehrer; zur Aushilfe werden Assisten-
ten beigegeben. Die Anstalten umfassen neun Jahreskurse, die Mehr-
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