Die Hochschulen 265
den Besuch einer landwirtschaftlichen Hochschule oder Akademie. All—
jährlich finden an den einzelnen Abteilungen Diplomprüfun—
gen (früher Absolutorialprüfungen genannt) für die verschiedenen
Fächer statt. Das Diplom befähigt dessen Träger zum Uebertritt in
die Praxis des höheren technischen Staatsdienstes. Studierende, die
eine Diplomprüfung bestanden haben, können den Titel „Diplom-
Ingenieur“, Studierende der landwirtschaftlichen Abteilung den
Titel „Diplom-Landwirté“ erhalten. Die Technische Hochschule
hat das Recht, nach näherer Maßgabe der Promotionsordnung die
Würde eines Doktors oder eines Ehrendoktors der
technischen Wissenschaften zu verleihen.
3. Zwischen den Regierungen von Preußen,
Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden, Hessen
und Braunschweig ist vereinbart, daß das Studium an den in
diesen Staaten bestehenden technischen Hochschulen für die Zulassung
zu den Staatsdienstprüfungen für das Hochbau-, Ingenieur= und
maschinentechnische Fach als gleichwertig anzusehen sei.
III. Die Lyzeen.
1. Die Lyzeen sind Spezialschulen für das philosophische
und katholisch-theologische Studium, sie haben vorzugsweise den
Zweck, die akademische Bildung zum geistlichen Beruf für diejenigen
zu vermitteln, die keine Universität besuchen. Es bestehen in Bayern
sechs königliche Lyzeen zu Freising, Passau, Regensburg, Bamberg,
Dillingen und Augsburg.13 An der Spitze stehen Rektoren, die vom
König ernannt werden; die Professoren scheiden sich in ordentliche
und außerordentliche, sie stehen den Professoren der Universitäten im
Range gleich und werden vom König ernannt.
2. Zur Aufnahme als Studierender wird für die Regel die
Vorlegung des Reifezeugnisses eines humanistischen Gymnasiums
des Deutschen Reichs gefordert. Wissenschaftlich gebildete Männer
reiferen Alters können als „Hörer“ zugelassen werden; damit ist
ihnen der Besuch einzelner Vorlesungen gestattet. Der Unterricht
umfaßt vier Jahreskurse, von denen einer auf das philosophische,
drei auf das theologische Studium treffen. Die an einem Lyzeum
zugebrachte Studienzeit wird hinsichtlich des philosophischen und
des theologischen Studiums der Universitätsstudienzeit gleichgeachtet.
IV. Die K. Forstliche Hochschule zu Aschaffenburg.
1. Sie ist zunächst dazubestimmt, jungen Männern, die sich
dem bayerischen Staatsforstverwaltungsdienst zuwenden wollen,
* Daneben besteht noch ein bischöfliches Lyzeum zu Eichstätt.
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