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266 Die innere Verwaltung
während der zwei ersten Jahre des für sie vorgeschriebenen Fach—
studiums die erforderliche Ausbildung zu geben. Sie soll aber auch
anderen Studierenden, die den Eintritt in den bayerischen Staats-
forstverwaltungsdienst nicht anstreben, eine forstwissenschaftliche Aus-
bildung bieten. Die Oberleitung obliegt dem Kultusministe-
rium und dem Finanzministerium gemeinschaftlich.
Die Lehrer sind entweder Professoren, und zwar ordentliche
und außerordentliche, oder Dozenten oder Assistenten. An der Spitze
steht ein Direktor, dem der aus den Professoren und den Dozenten gebil-
dete Lehrerrat zur Seite tritt. Zur Aufnahme als Aspirant für
den bayerischen Staatsforstverwaltungsdienst wird das Reifezeugnis
eines im Deutschen Reiche gelegenen humanistischen oder Realgym-
nasiums oder einer bayerischen Oberrealschule gefordert. Andere
Studierende haben den Nachweis der zum Verständnis der Vor-
lesungen erforderlichen allgemeinen Bildung zu erbringen. Die
Aspiranten des bayerischen Staatsforstverwaltungsdienstes haben
eine Absolutorialprüfung atzulegen, der sie sich hinsichtlich
eines Teiles der Fächer schon am Schlusse des ersten Studienjahres
unterziehen können. Die übrigen Hörer können Prüfungen in den
einzelnen Fächern ablegen.
V. Die Akademie für Landwirtschaft und Brauerei.
1. Sie befindet sich in Weihenstephan und soll Studierenden
höhere Ausbildung in Landwirtschaft und Brauerei gewähren, außer-
dem Personen, die bereits landwirtschaftliche Kenntnisse besitzen, und
Interessenten aus anderen Berufskreisen Gelegenheit zur Ausbil-
dung auf dem Gebiet der Landwirtschaft und Brauerei geben, Kurse
zur Ausbildung landwirtschaftlicher Wanderlehrer veranstalten und
auch sonst die Landwirtschaft und die Brauerei fördern.
Vorbedingungen für die Aufnahme sind mindestens
die wissenschaftliche Befähigung zum einjährig-freiwilligen Militär-
dienst, mindestens einjährige praktische Lehrzeit und Zurücklegung
des siebzehnten Lebensjahres. Das vollständige Lehrmaterial für
das Studium der Landwirtschaft ist auf vier, für das der Brauerei
auf zwei Semester verteilt.
2. Mit der Anstalt sind Nebenanstalten verbunden:
die K. Gartenbauschule zur Ausbildung von Gärtnern und
Baumwärtern, die K. Brennereischule zur Ausbildung von
Arbeitern für Brennereien und zur Weiterbildung von Brennmei-
stern, Brennereibesitzern und sonstigen Interessenten, die K. Mol-
kereischule zur Heranbildung von Arbeitern für Molkereibe=
triebe, zur Anleitung für die Pflege von Milchvieh und Jungvieh
und für die Haltung von Schweinen, die Saatzuchtanstalt als