Full text: Bürgerkunde.

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270 Die innere Verwaltung 
Sammlungen wird von dem Generaldirektor der wissen- 
schaftlichen Sammlungen des Staats geführt. 
3. Daneben bestehen eine Reihe sonstiger Anstalten zur Förde- 
rung der Wissenschaft und der Kunst, so die Hof= und Staats- 
bibliothek zu München, die Universitätsbibliotheken, die 
Königliche Bibliothek zu Bamberg und eine Anzahl Provinzialbiblio- 
theken,# ferner, unter dem Ministerium des Königlichen Hauses und 
des Aeußern stehend, das Geheime Haus= und Staats- 
archiv zu München, und unter dem Ministerium des Innern 
stehend, die staatlichen Archive, nämlich das Allgemeine 
Reichsarchiv zu München und die an verschiedenen Orten des 
Königsreichs errichteten Kreisarchive, weiter das ebenfalls unter die- 
ssem Ministerium stehende Statistische Landesamt zu Mün- 
chen (früher Statistisches Bureau genannt), dessen Hauptaufgabe es 
ist, das für die Landes= und die Reichsstatistik zu liefernde Material 
zu sammeln, zu bearbeiten und zu veröffentlichen. Zur Unterstützung 
steht ihm der im wesentlichen aus Vertretern der Ministerien, der Wis- 
senschaft, der Landwirtschaft, der Industrie, der Gewerbe und des 
Handels gebildete Statistische Beirat zur Seite. 
Als Reichsbehörde ist zu erwähnen die Physikalisch-tech- 
nische Reichsanstalt zu Charlottenburg für die ver- 
suchsmäßige Förderung der exakten Naturforschung und Präzisions- 
technik. 
III. Die zeichnende, malende und plastische Kunst. 
1. Der Förderung der bildenden Kunst dient in erster Linie die 
Akademie der bildenden Künste in München. Sie ist 
einerseits eine Lehr= und Bildungsanstaltt und anderseits eine 
Kunstgesellschaft. Der Unterricht umfaßt alle Zweige der bildenden 
Kunst und erfolgt vorzugsweise durch praktische Ausbildung, daneben 
wird auch theoretischer Unterricht erteilt. In ihrer zweiten Eigen- 
schaft erscheint die Akademie als „gelehrte Gesellschaft“ und dient in 
der bei solchen üblichen Weise den Zwecken der Kunst, so durch Her- 
stellung der Verbindung mit anderen Künstlern, durch Beratung 
½ Die Befähigung zur Anstellung im höheren Biblio- 
thekdienst wird durch Ableistung eines einundeinhalbjährigen Vorbe- 
reitungsdienstes und Ablegung der bibliothekarischen Fachprüfung erworben. 
Die Zulassung zum Vorbereitungsdienst wird nur erteilt bei Vorlegung des 
Reifezeugnisses eines deutschen humanistischen Gymnasiums, eines Real- 
ghmnasiums oder einer Oberrealschule und des Zeugnisses über das Be- 
stehen einer Staats= oder Hochschulabgangsprüfung, so einer der Prüfungen 
für den Unterricht in den Sprachen oder der ersten juristischen Prüfung. 
½ Die Zahl der Schüler im Semester bewegt sich zwischen 400 und 500. 
Die Anstalt hat den Charakter einer Hochschule. 
 
	        
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